Als Gebrauchsabgabe bzw. Gebrauchsabgaben (auch bekannt als Luftsteuer) werden in Österreich Gemeinegebühren/Gemeindeabgaben bezeichnet, die für die vorübergehende Nutzung öffentlicher Grundstücke bezahlt werden muss. Die Höhe der Gebrauchsabgabe ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Diese Abgaben/Steuern sind zum Beispiel zu entrichten bei der Lagerung von Baumaterial auf öffentlichen Flächen oder beim Verteilen von Flugblättern/Flyern oder Werbedurchsagen durch Lautsprecher.
Als Luftsteuer muss die Gebrauchsabgabe für Werbetafeln/Hinweisschilder auch bezahlt werden, wenn diese auf den Gehsteig ragen. Die Gebrauchsabgabe ist auch für Schanigärten zu bezahlen, diese müssen zusätzlich jährlich neu bewilligt werden.
Siehe auch:
Infos zur Gebrauchsabgabe von der Stadt Wien
Gebrauchsabgabe für Wasserleitungen in Niederösterreich
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- Geschrieben am Montag, 8. September 2008 In
Steuern