Basiszinsrechner

Der Basiszinssatz wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch § 247 festgesetzt und beträgt 3,62 %. Er verändert sich zu Beginn eines jeden Halbjahres, also zum 01. Januar und zum 01. Juli um die Prozentpunkte, um die der Zinssatz der Europäischen Zentralbank vor Beginn des Halbjahres gestiegen oder gefallen ist.Der jeweils gültige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Seit dem 01. Juli 2008 beträgt der Basiszinssatz 3,19 %.

Der Basiszins wird sowohl im § 247 als auch im § 288 in Prozentpunkten angegeben. Das Prozent ist allerdings keine eigenständige Maßeinheit, sondern nur die Angabe eines bestimmten Verhältnisses.Daher kann die Angabe einer Zinserhöhung, also eines Verhältnisses, nur absolut oder verhältnismäßig angegeben werden.

Der Basiszins ist die Hauptgrundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach dem § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der wichtigste Anhaltspunkt der Zeitraum, für den das Geld verliehen wird. Der Basiszins wird pro Tag, jedoch nicht von 0 bis 24.00 Uhr berechnet, sondern nur datumsweise.

Leider gibt es noch keine Methode, welche den Zins genau stundenweise berechnet.Sogar diese Unsicherheit über die Verzugszinsen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch wiedergegeben. Hier beginnen die Verzugszinsen am Tag nach der angegebenen Fälligkeit, in diesem Fall jedoch bereits ab 0.00 Uhr.Die Verzugszinsregelung ist eine spezielle Art des Schadenersatzrechtes nach § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Frage nach Brutto oder Netto muss im Basiszinsrechner besonders aufgeschlüsselt werden.Die Umsatzsteuer beispielsweise teilt sich in zwei unterschiedliche Rechnungsarten auf.

Dabei muss ein Betrag nach der SOLL- Berechnung an das Finanzamt abgeführt werden, egal, ob Einnahmen erziehlt worden sind oder nicht. Daher sind bei dieser Berechnungsart auch die Mehrwertsteuer mit eingefasst, also ist es in diesem Fall der Bruttobetrag.
Bei der IST- Besteuerung hingegen werden die Steuern nur nach den Einnahmen berechnet, welche tatsächlich eingenommen wurden. Hierbei werden dem Gläubiger die zu erwartenden Beträge zinsfrei gestundet, also ist es der Nettobetrag.

Siehe auch:
Webseite zum Thema Basiszins in Deutschland
Zinsrechner für Verzugszinsen
Österreichische Nationalbank – Basiszins und Informationen
Basiszinssatz und Verzugszinsen Österreich
Aktuelle Zinssätze und Wechselkurse – OeNB



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