Das Zeugnis bei einer Bewerbung

Nicht nur das Anschreiben oder der Lebenslauf kann etwas über eine Person aussagen, wenn es sich hier um eine Bewerbung handelt. Auch das Zeugnis spielt bei vielen Bewerbungen eine sehr große Rolle. Wenn man bereits berufliche oder auch schulische Erfahrungen gesammelt hat, dann sollte man sich diese auch bestätigen lassen.

Ein Zeugnis spiegelt generell die Leistungen einer Person wieder. Doch nicht nur das, man kann mit einem Zeugnis auch genau erkenne, welche Fächer der jeweilige belegt hat. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Zeugnissen. Die bekanntere Art ist diese, auf der die Noten zu sehen sind. Man wird in einem Fach entsprechend bewertet und dies wird am Ende dann über eine Note ausgesagt. Es gibt aber auch noch die Chance seine Leistungen schriftlich formuliert in einem Zeugnis zu bekommen. Hier müssen sich die früheren Lehrer oder Arbeitgeber Gedanken machen über die Person und sie entsprechend einschätzen. Dabei kann ein Arbeitszeugnis zwar sehr gut klingen, doch nicht immer ist hier auch das gemeint, was hier steht. Man manche Arbeitgeber können eine solches Zeugnis auch zwischen den Zeilen lesen und sind daher bestrebt, ihre eigene Bewertung schon einmal zu entnehmen.

Für einen Personalchef ist es immer wichtig, wie sich der zukünftige Arbeitnehmer in die vorherige Firma integrieren konnte. Daher liest er ein solches Zeugnis immer sehr genau. Als Arbeitnehmer hat man immer Anspruch auf ein Zeugnis und diesen Anspruch sollte man auch wahrnehmen, wenn man in einer Firma gearbeitet hat. Selbst wenn man nur wenig Wochen anwesend war, können die Arbeitgeber schon ein Urteil fällen und ihre Gedanken aufschreiben. Für kurze, weniger qualifizierte Aufgaben erhält man oft nur ein einfaches Arbeitszeugnis, das lediglich die Personalien, die Dauer und die Art der Beschäftigung beinhaltet. Nur bei den längeren Jobs kann man auch ein längeres Arbeitszeugnis bekommen, indem alles aufgegliedert ist, was man in dem Unternehmen geleistet oder gelernt hat. Es muss eine Beurteilung über die Leistungen enthalten. Wenn man die Chance hat, sollte man sich immer ein solches qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen. Generell müssen die Formulierungen immer positiv ausfallen. Das ist der Grund, warum man ein solches Zeugnis auch zur zwischen den Zeilen lesen kann. Personalmitarbeiter kennen die Sprache natürlich genau und wissen sofort mit ihr umzugehen. Daher kann es auch gut vorkommen, dass man von seinem Arbeitszeugnis selbst sehr überzeugt ist, doch hier dahinter eine schlechte Bewertung steht. Manchmal bekommt man selbst als Angestellter die Aufgabe, sein Arbeitszeugnis selbst zu schreiben und der Chef unterzeichnet es nur. Dabei hat die Firma weniger Arbeit. Doch man selbst sollte sehr aufpassen, wenn man diese Sprache in den Zeugnissen nicht beherrscht. Sonst kann man sich selbst schnell ins schlechte Licht rücken, obwohl man dies nicht beabsichtigt hat. Man sollte mit seinem Chef vielleicht generell noch einmal über das Zeugnis unterhalten: Dieser ist möglicherweise auch nicht geübt in diesen Dingen und hat vielleicht etwas falsch formuliert, was er nicht so gemeint hat.

Doch nicht nur bei der Formulierung muss man hier aufpassen, auch bei den Inhalten darf nichts fehlen. Zu einem normalen Zeugnis gehören neben den persönlichen Angaben unter anderem eine komplette Beschreibung vom Tätigkeitsbereich und eine Bewertung von diesen Kompetenzen, die hier hervorgebracht wurden. Außerdem kann man eine allgemeine Beurteilung mit verfassen und eine Gesamtnote für die Leistungen vergeben. Das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzen muss gut genannt werden und man sollte einen Schlusssatz formuliert haben, der für die weitere Karriere Erfolge wünscht. Fehlt etwas davon, dann kann man dies sofort wieder schlecht für den Arbeitnehmer auslegen. Der neue Arbeitgeber wird immer die Zeugnisse kontrollieren und sie überprüfen. Beim Vorstellungsgespräch muss man sich dann auch auf Fragen zu den Zeugnissen einstellen. Mit einem guten Zeugnis sollte man hier jedoch nichts befürchten.

Verfasst von