Mofaversicherung – Versicherung für das Mofa

Bei der Mofaversicherung ist zwischen der Pflicht- und der freiwilligen Versicherung zu unterscheiden. Die gleichen Regeln wie für Mofas gelten auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor auch beim Fahren ohne zu treten zuschaltbar ist. Pedalecs, bei denen der Motor ausschließlich mit Tretunterstützung einspringt, werden hingegen versicherungstechnisch wie Fahrräder behandelt.
Motorroller, die gesetzlich als Mofa-Roller eingestuft sind, werden als Mofas gewertet.

Pflichtversicherung bei Mofas (Haftpflichtversicherung)

Der Gesetzgeber schreibt für Mofas eine Haftpflichtversicherung vor. Diese wird vom Besitzer einfach dadurch abgeschlossen, dass er das Versicherungskennzeichen bei einer beliebigen Versicherung erwirbt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, jeder Besitzer eines Mofas kann sich im folgenden Jahr einfach durch den Kauf des Kennzeichens bei einer anderen Verkaufsstelle für eine neue Versicherungsgesellschaft entscheiden. Die einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich voneinander in erster Linie im Preis, so dass ein entsprechender Preisvergleich sinnvoll ist. Weitere Unterschiede bestehen hinsichtlich der Servicequalität sowie in der Schnelligkeit der Bearbeitung von Schadensfällen. Ebenso wie bei Autofahrern, kann die Versicherung bei alkoholbedingten Unfällen die gezahlten Leistungen zu einem großen Teil vom Versicherten zurück verlangen.

Freiwillige Versicherungen für das Mofa
Freiwillig lässt sich eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung für ein Mofa abschließen, so dass auch ein Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Beschädigung durch Vandalismus und -bei der Vollkaskoversicherung- den eigenen Schaden bei einem selbst verschuldeten Unfall besteht. Der Vergleich der Preise und Leistungen ist besonders wichtig, da bei diesen Versicherungen deutliche Preis- und Leistungsunterschiede vorliegen.

Rechtsschutzversicherung
Ob eine Rechtsschutzversicherung für einen Mofafahrer erforderlich ist, wird unterschiedlich bewertet. Sie hilft bei der Abwehr ungerechtfertigter Bußgelder, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche bei einem Unfall ist sie nicht erforderlich, da diese in den Aufgabenbereich der Haftpflichtversicherung gehört.

Schutzbriefe
Teilweise werden auch für das Mofa Schutzbriefe angeboten. Diese sind nicht immer sinnvoll; ein Schutz vor Reparaturkosten ist nützlich, während die private Unfallversicherung auch bei Unfällen mit dem Mofa leistet.



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