Mietvertrag kündigen – Darauf muss man achten

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Es gibt verschiedene Arten des Mietvertrages und es kommt immer darauf an in welcher Form dieser abgeschlossen ist. Den Vertrag kann immer nur eine Person, entweder der Mieter selbst oder der Vermieter kündigen wobei auch die gesetzlichen Fristen eingehalten werden müssen.

Im Kündigungsschreiben muss auch eindeutig der Wille hervor gehen das der Mietvertrag gekündigt werden soll. Eine Bedingung darf es in dem Schreiben nicht geben. Die Ankündigung das man eventuell kündigen will oder die Absicht äußern das man dieses eventuell vorhat stellt noch keine ordnungsgemäße Kündigung da.

Wichtig: Kündigungsfrist beim Mietvertrag kündigen beachten

Die verschiedenen Arten der Kündigung sind: zu erst die gesetzliche Kündigungsfrist die immer auf unbefristete Mietverträge folgt. Aber auch hier gibt es zwei Arten der Kündigungsfrist. Die vor dem 31.08.2001 geschlossenen Mietverträge haben besondere Kündigungsfristen nach § 565 BGB, die an den die jeweiligen Dauer des Mietverhältnisses gekoppelt sind.

Wann wird die Kündigung gültig?

Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen und wird zum Ablauf des übernächsten Monats gültig. Das Datum der Beendigung muss in dem Kündigungsschreiben enthalten sein. Sollte es dennoch mal vergessen werden so ist die Kündigung auf grund dessen nicht ungültig sonders in diesem Fall trifft die gesetzliche Kündigungsfrist ein.

Dauer des Mietverhältnisses beachten!

Wichtig: Details genau prüfen
Wichtig: Details genau prüfen

Die gesetzliche Kündigungsfrist erhöht sich je nachdem wie lange das Mietverhältnis bestanden hat. So das bis zur Dauer von fünf Jahren eine Drei Monats Frist angegeben ist, von fünf bis acht Jahren dann sechs Monate, von acht bis zehn Jahre weitere drei Monate und über die Dauer von zehn Jahren ist eine Kündigungsfrist von 12 Monate einzuhalten wenn die Kündigung von Seiten des Vermieters ausgesprochen wird.

Einen unbefristeten Mietvertrag kann ein Mieter ohne Angaben von Gründen kündigen es müssen nur die Fristen eingehalten werden.

Mietrecht: Kündigungsfrist für den Mieter

Nach dem neuen Mietrecht § 573c BGB das am 01.09.2001 in Kraft trat, liegt die Kündigungsfrist für den Mieter bei generell drei Monaten, für den Vermieter hingegen der eine Kündigung gegen den Mieter aussprechen will hat ebenfalls zu beginn eine Frist von drei Monate in den ersten fünf Jahren, die sich wieder rum verlängert je länger das Mietverhältnis bestand.

Wichtig: Fristen bei der Kündigung beachten!
Wichtig: Fristen bei der Kündigung beachten!

Was bedeutet das bei einen Mietverhältnis von fünf bis acht Jahren die Frist auf sechs Monate sich erhöht und ab dem achten Jahr dann noch mal um drei Monate sodass die maximale Frist für den Vermieter neun Monate beträgt.

Mietvertrag : Unbedingt eingeschrieben kündigen

Die Kündigung sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein bei dem Mieter oder andersherum beim Vermieter eingehen.

Der Rückschein gilt als Beweis, da auf ihm das Zustelldatum sowie die Unterschrift des Empfängers vermerkt ist, dieses ist sicher wegen der eventuellen Beweislast.

Dann gibt es noch den befristeten Mietvertrag, diese Art des Vertrages sieht vor das der Mieter sich für eine bestimmte Zeit an die von ihm gemietete Wohnung bindet und diese auch nicht nach Beendigung des Mietverhältnis gesondert kündigen muss.

Man sollte darauf auch achten das diese Art von Vertrag nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist gekoppelt ist.

Allerdings gibt es hier noch die Möglichkeit früher aus dem Vertrag herauszukommen wenn im Vertrag eine Mietaufhebungsklausel enthalten ist, diese Klausel kann aber nicht von einer Seite aus alleine genutzt werden sondern muss zwischen Mieter und Vermieter gleichzeitig eine einvernehmliche Kündigung ausgesprochen werden.

Sonderkündigungsrecht bei Vertragsabschluss beachten

Da es hier einige Schwierigkeiten geben kann sollte man schon beim Abschluss dieses Vertrages darauf achten ein Sonderkündigungsrecht einzubeziehen, wenn eventuell eine Arbeitsstelle ausserhalb des Wohnortes angetreten werden muss die einen normalen Arbeitsweg nicht gewährleistet, oder aber wenn sich dir Familienverhältnisse ändern z.B, Vergrösserung der Familie wo die angemietete Wohnung dann zu klein wäre.

Einige kulante Vermieter erlauben auch ein Sonderkündigungsrecht bei unbefristeten oder befristeten Verträgen wenn der Mieter verstorben ist und keiner in den bestehenden Vertrag eintreten kann denn auch hier gilt eigentlich die Frist von drei oder mehr Monaten.

Achtung: Gesetze/Infos in diesem Text beziehen sich auf die Regeln zum Mietrecht in Deutschland.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.