PKV – Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten
TweetEine Krankheit, die unsere Bewegungsfähigkeit einschränkt ist schon ärgerlich genug. Gerade Patienten der GKV ärgern sich meistens doppelt. Nicht genug, dass seit einigen Jahren kontinuierlich das Leistungsspektrum sinkt und viele Behandlungen zum Teil aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Selbst für den Krankentransport ziehen die gesetzlichen Kassen heute eine Pauschale von ihren Versicherten ein. Die Höhe richtet sich nach den Kosten für den Transport, darf 10 Euro aber nicht übersteigen. Den Restbetrag übernimmt die Krankenkasse, aber nur in dem Fall, wenn dieser mit den Leistungen der Kasse in unmittelbarem Zusammenhang steht. Was heißt das für den Versicherten im einzelnen?Für die Verlegung des Patienten in eine andere Einrichtung kommt die GKV nur dann auf, wenn diese Maßnahme auch wirklich medizinisch notwendig gewesen ist und durch die Kasse genehmigt wurde.
Gleiches gilt für die Kosten eines Transportes, auf dem zu erwarten ist, dass der Versicherte fachärztliche Betreuung benötigt. Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die nachweislich dazu dienen, einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder gar zu vermeiden, können seitens des Patienten ebenfalls geltend gemacht werden. Allerdings bedürfen diese einer vorherigen Genehmigung. Unter diese Behandlungen fallen zum Beispiel Chemotherapie und Dialyse.
Alle anderen Versicherten müssen ihre Kosten selbst tragen, egal ob es sich um die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des privaten PKW handelt. Einzige Ausnahme – Schwerbehinderte und in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkte Personen.
Etwas besser sind Versicherte der privaten Krankenversicherung gestellt. Die PKV übernimmt den Transport zu stationären Behandlungen in der Regel komplett. Fallen Fahrtkosten für ambulante Behandlungen, verlangen auch die privaten Versicherer einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit, bevor sie sich an den Aufwendungen beteiligen.
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