Steuer Tipps für Schenkungen
TweetSteuer Tipps für Schenkungen haben bisher für Verwirrung gesorgt. Allerdings werden die Regelungen für die Steuern bei Beschenkten vereinfacht. Hier die aktuellen Steuer Tipps für Schenkungen:
Die Ende Juli 2008 ausgelaufende Schenkungssteuer wurde ersetzt durch das Schenkungsmeldegesetz. Es besagt, dass Schenkungen, also seien es Wertpapiere, Gelder, Unternehmensanteile oder Sachgegenstände, schenkungssteuerfrei sind. Wertgrenzen geben an, wann die Meldepflicht eintritt:
Bei Angehörigen liegt sie bei 75.000 €. Als Angehörige werden Verwandte, Wahleltern oder Lebens- und Ehepartner einbezogen. Dabei fasst man alle Schenkungen von einer angehörigen Person innert eines Kalenderjahres zusammen. Als Beispiel: Eine Person erhält von seiner Tante Wertpapiere in Höhe von 35.000 €. Solch eine Tante wünschen sich einige. Die Wertpapiere sind nicht zu melden, weil sie die Grenze nicht übersteigen. Wird die Tante noch freigiebiger und schenkt gegen Jahresende dieser Person weitere Wertpapiere im Wert von 70.000 €, ergibt das in diesem Kalenderjahr ein Gesamtschenkungsvolumen von 105.000 €. Diese Schenkungen sind nun zu melden. Würde die Tante die Aktien erst am 01. Januar des Folgejahres schenken, wäre beides nicht meldepflichtig, weil es unter der Schenkungsmeldegrenze von 75.000 € liegt.
Bei Schenkungen nicht Angehöriger, also Fremder, sieht die Regelung so aus, dass innerhalb von fünf Jahren die Schenkungen einer Person zusammengefasst werden müssen. Übersteigen die Schenkungen einen Wert von 15.000 €, sind sie meldepflichtig.
Bei den Steuer Tipps für Schenkungen darf nicht unerwähnt bleiben, dass alle Involvierten der Meldepflicht nachkommen müssen: Der Beschenkte und der Schenkende, womöglich anwesende Notare oder Anwälte. Binnen drei Monate nach der Schenkung muss die Meldung erfolgen.
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