Steuer Tipps für Pendler
TweetHöchst selten haben Angestellte das Glück, ihre Arbeit im Umkreis so weniger hundert Meter zu finden, dass die Mehrheit aller Angestellten zur Arbeit pendeln muss. Gute Nachrichten gibt es aber nun für alle Pendler. Denn die Pendlerpauschale wurde rückwirkend zum Juli 2008 erhöht. Die Regierung hat diese Erhöhung eingeführt, um den erhöhten Spritpreisen entgegenzuwirken. Damit sich auch Pendler noch die Fahrt zur täglichen Arbeitsstätte leisten können, wurde die Pendlerpauschale erhöht.
Werden private Kraftfahrzeuge auf einer Dienstreise benötigt, wird die Pendlerpauschale fällig. Lag vorher dieses Kilometergeld noch bei 0,38 €, wird rückwirkend nun die Pendlerpauschale von 0,42 € pro gefahrenen Kilometer erhöht.
In den Steuer Tipps für Pendler darf die Information nicht fehlen, dass das Erhöhen der Pendlerpauschale auch Auswirkungen auf die Lohnsteuerbeträge hat. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer hat sich durch die erhöhte Pendlerpauschale verringert. Auch die Möglichkeiten, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben, dürfen nicht fehlen, wenn man sinnvolle Steuer Tipps für Pendler geben möchte:
Entweder, die Lohnkosten werden allmonatlich dementsprechend angepasst, dass die Bemessungsgrundlage und die Pendlerpauschale berechnet werden. Dies sorgt zwar im Unternehmen für die laufende Erhöhung des Arbeitsaufwandes, man hat aber am Jahresende einen sauberen Abschluss für die Lohnsteuer und die Pendlerpauschale. Oder man kann beim Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung beantragen und am Jahresende die Pendlerpauschale und die Beitragsbemessungsgrenze für die Lohnsteuer berechnen. Tiefergehende Steuer Tipps für Pendler erhalten Interessierte bei ihrem Steuerberater.
Sowohl bei der monatlichen Abrechnung, als auch bei der jährlichen Geltendmachung werden die Neuregelungen ab Juli 2008 berücksichtigt, sodass in beiden Fällen niemand benachteiligt wird.
Weitere Finanz Tipps und Beiträge