Steuer Tipps für arbeitende Studenten: Was kann alles abgesetzt werden?

Steuer Tipps für Studenten sind wichtig – woher sollen junge Menschen, die ihr Leben gerade beginnen, wissen, was sie alles absetzen können?
Eine spannende Neuigkeit hat sich ergeben: Es können rückwirkend bis ins Jahre 2003 alle Studenten, die für berufsbezogenes Studien Aufwendungen hatten, diese rückwirkend absetzen! Fahrtkosten, Bücher oder Schreibmaterial; sämtliche Aufwendungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden! Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Umschulung. Das hat geniale Folgen für jene Studenten, deren Studium nicht mit ihrem Job zusammenhängt. Steuer Tipps für Studenten zeigen auf, dass diese Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Steuer Tipps für Studenten aus der Vergangenheit haben dazu geraten, regelmäßig die Steuererklärung zu machen, sodass vielleicht ein Steuerbescheid aus den vergangenen Jahren vorliegt. In diesem Falle ist es möglich, zu beantragen, dass die Aufwendungen dennoch berechnet werden. Werbungskosten sind immer jene Ausgaben, die berufsbedingt ausgegeben wurden. Das bedeutet im Einzelnen:

Die Ausgaben fallen nicht unter das Verbot der Steuerabzugsfähigkeit; sprich: Die Werbungskosten müssen steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Die Aufwendungen müssen jene sein, die zur Erhaltung der Arbeitskraft dienen. So beispielsweise Reisekosten von und zur Arbeitsstelle, beziehungsweise auch zur Universität, so diese Ausbildung im Zusammenhang mit dem Beruf steht. Kann man nicht zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte (der Uni) reisen, ist es nicht möglich, zu arbeiten. Die dritte Bedingung für die Möglichkeit, Werbungskosten abzusetzen, ist die Tatsache, dass die Einkünfte, für die man die Werbungskosten absetzen möchte, nicht aus selbstständiger Arbeit erfolgen. Macht sich ein Student also nebenher selbstständig, werden diese Kosten nicht als Werbungskosten absetzbar sein.



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    Eine Antwort “Steuer Tipps für arbeitende Studenten: Was kann alles abgesetzt werden?”

    1. sandra sagt:

      hallo,
      ich hätte dazu auch ein paar fragen…
      ich bin studentin und arbeite nebenbei auf teilzeit-basis (jedoch in einer ganz anderen berufsparte)kann ich da trotzdem aufwendungen fürs studium als werbekosten deklarieren???
      oder:
      wenn ich mir für das studium z.B. einen laptop kaufe, kann ich den dann wie in betrieben nur auf basis der nutzungsdauer abschreiben, oder
      geht das alles aufeinmal???

      danke für die hilfe
      lg
      sandra

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