Kfz Versicherung – Teilkasko oder Vollkasko?

Für jeden Fahrzeughalter ist die KFZ-Versicherung unumgänglich, denn diese gehört zu den Pflichtversicherungen. Spricht man von einer KFZ-Versicherung ist meist eine Auto- beziehungsweise PKW-Versicherung gemeint. Damit ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen wird, muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorliegen. Durch diese kann ein Geschädigter seine Ansprüche durchsetzen. Der Schädiger ist zur Schadensbegleichung verpflichtet und durch die Haftpflichtversicherung dazu finanziell in der Lage. Durch eine KFZ-Haftpflichtversicherung werden Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden abgedeckt, welche durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges entstehen können.

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Im Deckungsumfang der KFZ-Haftpflicht sind enthalten:

  • Übernahme der gesetzlichen Schadenshaftpflicht
  • Überprüfung auf Haftbarkeit und der Haltungsfrage
  • Befriedigung von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Regulierung von Personen-, Vermögens- und Sachschäden


Was ist eine KFZ- Kaskoversicherung?

Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Diese Fahrzeugversicherung kann zum wirtschaftlichen Schutz des Fahrzeuges abgeschlossen werden. Durch eine Kaskoversicherung werden Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers abgedeckt. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung werden hingegen nur die Schäden des Unfallgegners übernommen.

Man unterscheidet zwischen einer Teilkasko- Versicherung und der Vollkasko- Versicherung. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung besteht die Möglichkeit unter verschieden Tarifen zu wählen.

Was beinhaltet die KFZ-Teilkasko-Versicherung?

Dem Versicherungsnehmer steht es offen, ob er zusätzlich zur Haftpflicht eine Kaskoversicherung abschließt. Durch die Teilkaskoversicherung werden Schäden abgedeckt, welche dem Fahrzeughalter am eigenen Fahrzeug entstehen.
In den Versicherungsumfang eines Teilkaskos fallen nachfolgende Schadensarten:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Tier-und Wildunfällen
  • Brand
  • Schäden an der Elektrik
  • Elementarschäden: Blitzschlag, Überschwemmung, Hagel, Sturm
  • Glasbruch

Für die Höhe des Beitrages bei einer Teilkasko-Versicherung sind viele Faktoren ausschlaggebend. Beispielsweise das Alter des Versicherungsnehmers, Zulassungsort, Fahrzeugtyp und die jährliche Laufleistung. Der Versicherungsbeitrag kann erheblich gemindert werden, wenn ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wird.

Vollkasko – Versicherung
Bei einer KFZ-Vollkasko-Versicherung besitzt man den höchstmöglichen Versicherungsschutz. Auch die Vollkasko-Versicherung dient zur Erweiterung der KFZ-Haftpflicht. Insbesondere werden neue und wertvolle Fahrzeuge zusätzlich mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Erwähnenswert ist hierbei, dass eine Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung bereits einschließt. Der Vorteil liegt darin, dass alle Schäden, welche in den Versicherungsumfang der Teilkasko fällt, keine Auswirkung auf den Beitrag der Vollkasko hat. Somit kommt es zu keiner Rückstufung. Neben der Schadensabdeckung der Teilkasko Versicherung ist der Versicherungsumfang der Vollkasko- Versicherung erweitert.
Zu den zusätzlichen Leistungen zählen:

  • Abdeckung von Schäden durch Vandalismus oder absichtlicher Beschädigung durch Dritte
  • Unfallschäden am eigen Fahrzeug:
    • selbst verschuldeter Unfallschaden
    • Unfallschaden, auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann
    • bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers
    • nicht haftbarer Verursacher

Im Unterschied zur Teilkasko ist der Beitrag bei einer Vollkaskoversicherung abhängig von der Schadensfreiheitsklasse, welche nicht in Verbindung mit der Kfz- Haftpflicht stehen. Außerdem haben auch Fahrzeugtyp und Zulassungsort einen Einfluss auf die Beitragshöhe. Auch hier besteht die Möglichkeit den Beitrag zu senken, wenn ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wird. Tritt ein Schadensfall ein, muss die Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden.

Durch eine Kaskoversicherung sind alle Schäden gedeckt, ganz gleich ob diese selbst oder durch Dritte verschuldet wurden. Doch es gelten wichtige Ausnahmen bei vielen Versicherungsanbietern. Die Kaskoversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, welche auf grobe Fahrlässigkeit hinweisen. Beispielsweise nicht verkehrssicheres Auto, Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht.

Teil- oder Vollkaskoversicherung – die Qual der Wahl?
Bei allen Neuwagen, Fahrzeugen, welche nicht älter als vier Jahre alt sind sowie wertvollen Fahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Für ältere Modelle hingegen ist eine Teilkaskoversicherung meist günstiger und ausreichend. Nach vier Jahren halbiert sich der Wert eines Fahrzeuges, dieses gilt als Faustregel für die Laufzeit der Vollkasko- Versicherung.

Vor einem Versicherungsabschluss sollten möglichst Versicherungsvergleiche unterschiedlicher Anbieter eingeholt werden. In Bezug auf den Beitrag sowie dem Versicherungsumfang können unverbindliche Angebote bei der richtigen Entscheidung helfen.



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    Eine Antwort “Kfz Versicherung – Teilkasko oder Vollkasko?”

    1. Michael Grebe sagt:

      Hallo! Ich besitze ein BMW-Cabrio mit einer Kunsstoff-Heckscheibe. Ich würde gerne wissen ob die Teilkasko die Heckscheibe bezahlt, wenn sie beschädigt ist.
      Da eine Heckscheibe ja normalerweise zum Autoglas gehört! Oder?
      Mit freundliche Grüßen
      M.Grebe

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