Kfz Versicherung – Teilkasko oder Vollkasko?

Für jeden Fahrzeughalter ist die KFZ-Versicherung unumgänglich, denn diese gehört zu den Pflichtversicherungen. Spricht man von einer KFZ-Versicherung ist meist eine Auto- beziehungsweise PKW-Versicherung gemeint. Damit ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen wird, muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorliegen.

Durch diese kann ein Geschädigter seine Ansprüche durchsetzen. Der Schädiger ist zur Schadensbegleichung verpflichtet und durch die Haftpflichtversicherung dazu finanziell in der Lage. Durch eine KFZ-Haftpflichtversicherung werden Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden abgedeckt, welche durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges entstehen können.

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Im Deckungsumfang der KFZ-Haftpflicht sind enthalten:

  • Übernahme der gesetzlichen Schadenshaftpflicht
  • Überprüfung auf Haftbarkeit und der Haltungsfrage
  • Befriedigung von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Regulierung von Personen-, Vermögens- und Sachschäden

Was ist eine KFZ- Kaskoversicherung?

Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Diese Fahrzeugversicherung kann zum wirtschaftlichen Schutz des Fahrzeuges abgeschlossen werden.

Durch eine Kaskoversicherung werden Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers abgedeckt. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung werden hingegen nur die Schäden des Unfallgegners übernommen.

Man unterscheidet zwischen einer Teilkasko- Versicherung und der Vollkasko- Versicherung. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung besteht die Möglichkeit unter verschieden Tarifen zu wählen.

Was beinhaltet die KFZ-Teilkasko-Versicherung?

Dem Versicherungsnehmer steht es offen, ob er zusätzlich zur Haftpflicht eine Kaskoversicherung abschließt. Durch die Teilkaskoversicherung werden Schäden abgedeckt, welche dem Fahrzeughalter am eigenen Fahrzeug entstehen.

In den Versicherungsumfang eines Teilkaskos fallen nachfolgende Schadensarten:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Tier-und Wildunfällen
  • Brand
  • Schäden an der Elektrik
  • Elementarschäden: Blitzschlag, Überschwemmung, Hagel, Sturm
  • Glasbruch

Für die Höhe des Beitrages bei einer Teilkasko-Versicherung sind viele Faktoren ausschlaggebend. Beispielsweise das Alter des Versicherungsnehmers, Zulassungsort, Fahrzeugtyp und die jährliche Laufleistung. Der Versicherungsbeitrag kann erheblich gemindert werden, wenn ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wird.

Vollkasko – Versicherung

Bei einer KFZ-Vollkasko-Versicherung besitzt man den höchstmöglichen Versicherungsschutz. Auch die Vollkasko-Versicherung dient zur Erweiterung der KFZ-Haftpflicht. Insbesondere werden neue und wertvolle Fahrzeuge zusätzlich mit einer Vollkaskoversicherung versichert.

Vollkaskoversicherung schliesst die Teilkasko bereits ein

Erwähnenswert ist hierbei, dass eine Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung bereits einschließt. Der Vorteil liegt darin, dass alle Schäden, welche in den Versicherungsumfang der Teilkasko fällt, keine Auswirkung auf den Beitrag der Vollkasko hat. Somit kommt es zu keiner Rückstufung. Neben der Schadensabdeckung der Teilkasko Versicherung ist der Versicherungsumfang der Vollkasko- Versicherung erweitert.

Zu den zusätzlichen Leistungen zählen:

  • Abdeckung von Schäden durch Vandalismus oder absichtlicher Beschädigung durch Dritte
  • Unfallschäden am eigen Fahrzeug:
    • selbst verschuldeter Unfallschaden
    • Unfallschaden, auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann
    • bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers
    • nicht haftbarer Verursacher

Beitrag abhängig von der Schadensklasse

Im Unterschied zur Teilkasko ist der Beitrag bei einer Vollkaskoversicherung abhängig von der Schadensfreiheitsklasse, welche nicht in Verbindung mit der Kfz- Haftpflicht stehen. Außerdem haben auch Fahrzeugtyp und Zulassungsort einen Einfluss auf die Beitragshöhe.

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Auch hier besteht die Möglichkeit den Beitrag zu senken, wenn ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wird. Tritt ein Schadensfall ein, muss die Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden.

Abdeckung von Schäden durch die Kaskoversicherung

Durch eine Kaskoversicherung sind alle Schäden gedeckt, ganz gleich ob diese selbst oder durch Dritte verschuldet wurden. Doch es gelten wichtige Ausnahmen bei vielen Versicherungsanbietern.

Die Kaskoversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, welche auf grobe Fahrlässigkeit hinweisen. Beispielsweise nicht verkehrssicheres Auto, Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht.

Teil- oder Vollkaskoversicherung – die Qual der Wahl?

Bei allen Neuwagen, Fahrzeugen, welche nicht älter als vier Jahre alt sind sowie wertvollen Fahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert.

Für ältere Modelle hingegen ist eine Teilkaskoversicherung meist günstiger und ausreichend. Nach vier Jahren halbiert sich der Wert eines Fahrzeuges, dieses gilt als Faustregel für die Laufzeit der Vollkasko- Versicherung.

Vor einem Versicherungsabschluss sollten möglichst Versicherungsvergleiche unterschiedlicher Anbieter eingeholt werden. In Bezug auf den Beitrag sowie dem Versicherungsumfang können unverbindliche Angebote bei der richtigen Entscheidung helfen.

Uniqa Autoversicherung in Österreich – Angebote

Die Uniqa ist eine der größten Versicherungsgesellschaften in Österreich. Da natürlich auch die KFZ Versicherung zu einem wichtigen Geschäftsfeld gehört (als Pflichtversicherung und somit Notwendigkeit für alle Autofahrer), möchten wir hier kurz eine Übersicht über die Angebote der Uniqa Autoversicherung geben.
Hierbei gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Formen der Absicherung rund ums KFZ, man sollte sich also entscheiden welche Form der KFZ Versicherung benötigt wird.

  • UNIQA SafeLine : Die UNIQA SafeLine Versicherung ist als zusätzliches Sicherheits und Servicepaket gedacht, diese dient als Ergänzung zum klassichen KFZ Versicherungsschutz. In der SafeLine Versicherung von Uniqa ist eine Notfallautomatik (mit Notfallknopf/CrashSensor, dient zur Information/Kommunikation mit der Einsatzzentrale/Einsatzkräften), ein CrashSensor (Notfallmeldung an die Einsatzzentrale bei Aufprall/Erreichen der Grenzwerte) und ein CarFinder für die Fahrzeugortung inkludiert.
  • Auto & Frei – Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung mit dem Namen Auto/&Frei deckt Schäden, die durch ihr Auto verursacht wurden (von ihnen verursachte Schäden) und bietet Hilfe bei der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter.
  • Auto & Frei – Kaskoversicherung: Hier stehen verschiedene Formen der Kaskoversicherung zur Verfügung ( Vorteilskasko, Parkschadenkasko, Vollkasko), für schadensfreie Zeiten gibt es ein spezielles Bonussystem, durch die sich die Kosten für die Grundprämie/Versicherungsprämie der Kaskoversicherung reduzieren.
  • Auto & Frei – Insassenunfallversicherung: Mit der Insassenunfallversicherung gibt es nach einem Unfall (unabhängig von der Frage, wer den Unfall verschuldet hat) eine finanzielle Absicherung/Hilfe und Mobilitätsabdeckung.
  • Auto & Frei – Fahrzeug-Rechtsschutz: Durch die Absicherung mit einer Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung wird Unterstützung (Rechtsanwalt) und eine Abwehr der gerichtlichen Kosten garantiert, ob sich ein Fahrzeug-Rechtsschutz lohnt muss individuell entschieden werden.

Oldtimer-Versicherung im Überblick

Besonders für Liebhaber von alten und wertvollen Autos, den so genannten Oldtimer, ist es wichtig, ihre Fahrzeuge mit den entsprechenden Versicherungen zu schützen.
Diese Wagen sind nicht nur von ideellem Wert, sondern sind finanziell gesehen sehr wertvoll und sind vor allem in der Anschaffung sehr kostenintensiv.
Selbst wenn das Fahrzeug eher selten bewegt wird, so können doch genauso schwerwiegende Schäden verursacht werden oder entstehen, für die man aus eigener Tasche kaum aufkommen könnte.

So ist zum Beispiel die so genannte KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um das Auto überhaupt in den Straßenverkehr bringen zu dürfen.
Wird das Liebhaber-Stück beschädigt oder entwendet, sorgt die Kasko-Versicherung für den finanziellen Ersatz bzw. übernimmt die Kosten für die Reparatur.
Da viele Versicherungsunternehmen mittlerweile auch einen speziellen Schutz für Oldtimer anbieten, ist es sinnvoll, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Zu beachten ist dann allerdings, da bei den meisten Versicherern ein Fahrzeug bereits gemeldet sein muss, welches zum täglichen Gebrauch benutzt wird.
Dann kann der Oldtimer, der mindestens 25 Jahre alt sein muss oder ein Motorrad, welches mindestens 30 Jahre alt ist, bei der Versicherung gemeldet und entsprechend versichert werden. Bedingungen für einen Schutz im Schadensfall sind allerdings, dass das Fahrzeug nur wenig bewegt wird, weitgehend im Originalzustand ist und vor allen Dingen nicht im normalen Alltag benutzt wird.
Die Leistung der Versicherung umfasst alle KFZ-Haftpflicht-Angelegenheiten und berücksichtigt im Falle eines Voll- oder Teilkaskoschadens den besonderen werten des alten Fahrzeuges.
Bei Abschluss der Versicherung gilt der Schutz in ganz Europa und auf allen auf der Grünen Karte angegebenen außereuropäischen Ländern.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.