Private Krankenversicherung und alternative Medizin > Was wird übernommen?
TweetUnsere Krankenhäuser werden immer hochtechnisierter, die Schulmedizin durchleuchtet unseren Körper mit immer neuen Geräten. Was davon wirklich nützt, was dem Selbstzweck dient, sei dahin gestellt. Jeder ist froh, von seinen Krankheiten genesen zu sein. Das es nicht allen so geht, wissen die Meisten. Jeder, der keinen Verwandten oder Bekannten hat, an dem die moderne Medizin versagt, verdrängt den Gedanken. Mit dem Glauben an die Allmacht der „Götter“ in Weiß lebt es sich recht angenehm.
Was, wenn aber doch alternative Heilmethoden notwendig werden? Akupunktur ist inzwischen für einen nicht geringen Bevölkerungsanteil kein Fremdwort mehr, genauso Ayurveda. Spätestens, wenn Steine um mich herum drapiert werden, fange ich an, mit dem Kopf zu schüttel. Fakt ist, natürliche Heilpraktiken haben einen festen Platz in unserer Gesellschaft eingenommen.
Welche Leistungen tragen aber die Kassen? Speziell Privatpatienten sollten dieser Frage Aufmerksamkeit schenken. Jeder Versicherer behandelt die Alternativmedizin anders. Steht ein Unternehmen dem relativ offen gegenüber, kann das andere hier schon sehr viel engere Maßstäbe ansetzen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Maßnahmen, die von der Schulmedizin anerkannt werden, auch durch die Kassen getragen werden.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Wirksamkeit der Behandlung nachgewiesen werden kann. Nimmt man diese in Anspruch, sollte immer darauf geachtet werden, dass Kosten und Nutzen in einem akzeptablen Rahmen bleiben. Versicherungsunternehmen können die Zuzahlungen auf den Betrag begrenzen, der für eine gleichwertige schulmedizinische Behandlung zu leisten wäre.
Fazit: Vor dem überstürzten Besuch bei einem Heilpraktiker durch die eigene Krankenkasse beraten lassen. Der Schock einer zu hohen Rechnung wirkt in jedem Fall alles andere als positiv auf Körper und Geist.
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