Dienstreise (oder Studienreise) von der Steuer absetzen?

Reisen ist in vielen Fällen ein recht kostspieliges Unterfangen. Umso besser, wenn man als Unternehmer einen Aufenthalt abseits der Heimat als Dienstreise von der Steuer absetzen kann. Natürlich muss die Reise in irgendeiner Weise mit dem Betriebsgegenstand in Einklang stehen. Doch ist es so einfach? Oder gibt es vielmehr eine ganze Menge Kriterien, die die Reise erfüllen muss, um als Dienstreise zu gelten und somit steuermindernd zu wirken?

Bequem wäre es natürlich schon: die Kosten für die Reise als Betriebsausgaben zu rechnen. In manchen Fällen durchaus möglich, allerdings nur, wenn es sich um eine “echte” Dienstreise handelt. Sie muss auf alle Fälle beruflich motiviert und begründet sein.

Dienst- und Fortbildungsreise kann man natürlich auch miteinander verknüpfen – damit die Reise aber tatsächlich als Dienstreise gilt, muss sie eine Menge Kriterien erfüllen, die zum Teil sehr detailiert sind. Dauer der Reise, Gestaltung, etwaige Begleitpersonen, … all das muss genauestens beachtet werden. Hängt man jedoch an die Dienstreise einen privaten Urlaub an, wird dies vom Fiskus wahrscheinlich nicht toleriert werden. Handelt es sich um einen einizigen freien Tag, ist das Ganze freilich nicht so streng (bloß darf man den freien Tag nicht von der Steuer absetzen).

Faktum ist: Die berufliche Beschäftigung muss bei der Reise im Vordergrund stehen. Der Aufenthalt muss also im Sinne des Unternehmens und seines Gegenstandes geschehen. Weiters muss durch die Reise ein gewisses Maß an Weiterbildung, die für das Unternehmen nützlich ist, gewährleistet sein. Weiters geht man von einer täglichen Arbeitszeit von rund 8 Stunden aus. Somit darf die Dienstreise nicht mehr freie Zeit bieten als man im normalen Geschäftsleben im eigenen Land zur Verfügung hat.

Weiters muss man acht geben, welche Begleitpersonen man auf die Reise mitnimmt. Ein Dienstverhältnis steht hierbei an oberster Stelle. Im Falle von Verwandten, die im Unternehmen beschäftigt sind, gilt, dass der Steuerpflichtige genausogut einen außerfamiliären Angestellten mitnehmen könnte (die Interessen müssen also wieder absolut im Sinne des Berufs stehen). Verwandte bzw. die eigene Ehefrau auf Dienstreise mitzunehmen untersteht sowieso eher seltener rein betrieblichen Gründen. Aber es kommt natürlich vor, dass Ehepartner einander begleiten und beide beruflich tätig sind. In diesem Falle geht auch die steuerliche Absetzbarkeit in Ordnung.

Das vielleicht Spannendste zum Schluss: Welche Vorteile bringt es einem ein, wenn die Dienstreise als solche genehmigt wird? Fahrt-, Flug- und Hotelkosten (Logis + Frühstück) können abgesetzt werden; weiters steht Angestellten eine bestimmte Menge Tagesgeld zur Verfügung (je nach Land unterschiedlich). Daneben können auch diverse Nebenbeschäftigungen (zB Taxifahrten, Reiseversicherungen,…) abgesetzt werden.

(Quelle: „Gewinn“ Jul./Aug./08)



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    Eine Antwort “Dienstreise (oder Studienreise) von der Steuer absetzen?”

    1. monika ringat sagt:

      ich bin Künstlerin, und plane aller 2/3 jahre eine Studienreise.Die Steuer erkennt gerade eine Reise nach brasilien nicht an.ich habe dort bilder angefertigt und sie schon in mehreren ausstellungen ausgestellt, und ich unterrichte an einer kunstschule,und brauche diese aufenthalte für meine berufliche entwicklung.welche erfahreungen sind da schon gemacht wurden,gibt es eine gestezgebeung für künstlerstudienreisen?

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