Gewinne erzielen mit Fremdwährungskrediten?

Wird eine Fremdwährung in eine andere konvertiert, führt dies noch nicht zur Steuerpflicht beim Gewinn. Da es sich dabei ja weiterhin um dasselbe Wirtschaftsgut (nämlich „Fremdwährungskredit“) handelt, muss noch nicht versteuert werden.

Versteuerungspflicht besteht erst dann, wenn in Euro konvertiert wird. Denn das führt zur Realisierung von Fremdwährungsgewinnen und das wiederum zur Besteuerung. Wird in eine andere Währung (nicht Euro) umgewandelt, verfügt man ja weiterhin über ein gewisses Risiko. Noch steht ja nicht fest, dass die endgültige Kredittilgungssumme die ursprüngliche Geldmenge unterschreiten werde. Erst durch die finale Umstellung auf den Euro ermöglicht das Feststellen eines Kursgewinnes.

Somit ist erst die Konvertierung des Kursgewinnes in Euro steuerpflichtig.

(Quelle: „Gewinn“ Jul./Aug./08)

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