Wichtiges zur Studienbeihilfe
TweetDas kommende Studienjahr rückt näher, daher nun ein paar Worte zum Finanziellen.
Am Geld soll der Traum des Studierens nicht scheitern. Wer über ein beschränktes Budget verfügt, kann sich an die Studienbeihilfenbehörde wenden und um finanzielle Unterstützung ansuchen. Die Höhe der monatlichen Beihilfe richtet sich nach speziellen Kriterien.
Die Zahlung der Studienbeihilfe erfolgt monatlich, 12-mal im Jahr. Anspruch auf die höchste Auszahlung (€ 679,-) haben Studierende
-
- die am Studienort leben müssen, weil die tägliche Hin- und Herreise zwischen Heimat- und Studienort einfach zu lang wäre
- deren Eltern verstorben sind
- die sich vor dem ersten Erhalt einer Studienbeihilfe wenigstens 4 Jahre selbst erhalten konnten
- verheiratete Studierende oder solche mit Kind
Die Studienbeihilfe verringert sich
-
- je nach Jahreseinkommen der Studierenden (je nachdem, um wie viel der Betrag von 5.814,- jährlich überstiegen wird)
- je nach Unterhaltszahlung der Eltern
- je nach Höhe des Jahresbetrags der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags
Natürlich müssen Studierende, die um Studienbeihilfe ansuchen, gewisse Kriterien und Bedingungen erfüllen. Oberhalb wurden bereits ein paar genannt. Weitere wichtige Punkte sind:
-
- die Erbringung eines günstigen Studienerfolges
- die Studienzeit darf um nicht mehr als ein Semester (Toleranzsemester) überschritten werden
- der/die Studierende muss das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben
- er/sie darf noch keine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben
- er/sie darf das Hauptstudium nicht mehr als 2-mal gewechselt haben
Für weiterführende Informationen siehe www.stipendium.at
Weitere Finanz Tipps und Beiträge