Vollkostenrechnung – Worauf sollte man achten?

Bei der Vollkostenrechnung werden alle entstandenen Kosten einem Kostenträger (Ware, Dienstleistung, Produkt) zugeordnet. Nebenbei soll die Wirtschaftlichkeit des Entstehungsprozesses kontrolliert und eine Erfolgsrechnung ermöglicht werden.

Aufteilung in Einzelkosten und Gemeinkosten

Bei der Vollkostenrechnung wird zunächst eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Kostenarten in Einzelkosten und Gemeinkosten vorgenommen. Danach werden die Kosten mit Hilfe der Kostenstellenrechnung nach dem Durchschnittsprinzip über mehr oder weniger differenzierte Verrechnungssätze auf die Kostenträger verrechnet. Neben dem Durchschnittsprinzip gibt es noch andere Verrechnungsarten, so zum Beispiel das Verursachungsprinzip, Einwirkungsprinzip, Beanspruchungsprinzip und das Tragfähigkeitsprinzip.

Kritik an dieser Form der Kostenrechnung

Hauptkritikpunkt der Vollkostenrechnung ist, dass bei diesem Verfahren die Kosten unabhängig von der Verursachung der Kosten auf die Kostenträger verrechnet werden. Beispielsweise werden die fixen Abschreibungskosten einem Produkt zugeschlüsselt, obwohl diese Kosten völlig unabhängig davon anfallen, ob das Produkt überhaupt produziert wird und in welcher Stückzahl. Als weiterer Kritikpunkt wird die Tatsache gesehen, dass die Variabilität der fixen Kosten über den Zeitablauf nicht beachtet werden.

Die Vollkostenrechnung wird meistens für abgeschlossene Geschäftsjahre angewendet, um einen genauen Überblick über den Deckungsbeitrag (DB) der Kostenträger zu bekommen. Eine Rechnung auf Teilkostenbasis kann dazu verführen, dass man Kostenträger weiter anbietet, obwohl sie sich unter Berücksichtigung de Gesamtkosten nicht lohnen würde, bzw. Produkte fördert, die weniger rentabel als andere sind.

Beispiel: Ein Unternehmer muss sich entscheiden welches seiner zwei Produkte er stärker fördern möchte. Die Zentrale (Verwaltung) kostet 100 Einheiten/Jahr. Produkt A verursacht 20 % der Kosten, Produkt B 80%. Produkt A hat einen Deckungsbeitrag (DB) nach Abzug der Einzelkosten von 160 Einheiten, Produkt B 200 Einheiten. Würde man die Kosten der Zentrale Anteilsmäßig anrechnen (Vollkostenrechnung), so hätte nun Produkt A einen DB von 140 Einheiten (160-20) und Produkt B 120 Einheiten (200-80). Nach der Vollkostenrechnung sollte man also Produkt A fördern. Berücksichtigt man die Fixkosten aber nicht, so sollte Produkt B gefördert werden. = Die Vollkostenrechnung ist daher für langjährige Planungen unerlässlich.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

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Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.