Mietrecht Kaution

Auf der Wohnungssuche in Österreich muss man sich auch auf die Zahlung einer Mietkaution einstellen. Normalerweise verlangt der Vermieter hier einen Betrag in der höhe von drei Monatsmieten.

Die Kaution bei einer Mietwohnung ist grundsätzlich dazu gesichert, um mögliche Mängel zu beseitigen, die bei der Wohnungsübergabe noch bestehen. Dem Vermieter ist es selbst überlassen, wie viel er von der Kaution einbehalten kann. Somit ist der Vermieter immer abgesichert, falls der Mieter die Wohnung in einem schlechten Zustand hinterlässt. Neben der Zahlung von den drei Monatsmieten akzeptieren viele Mieter in Österreich jedoch auch die Bürgschaft einer österreichischen Bank über die Gesamtsumme. Wer über einen Makler sucht, muss zudem natürlich dessen Provision noch zusätzlich bezahlen. Deshalb muss man bei der Suche nach einer neuen Wohnung einiges an Kosten mit einplanen, die man definitiv vorerst bezahlen muss. Bei Besichtigungsterminen kann man noch einmal nachfragen, ob eine Vermittlungsgebühr verlangt wird und in welcher Höhe diese sein wird. Nicht bei jedem Angebot steht auch dabei, in welcher Höhe man die Kaution hinterlegen muss. Bevor man sich für die Wohnung entscheidet, muss man sich daher gut informieren und beim Makler oder Vermieter erkundigen. Wenn der Vormieter bestimmte Dinge an der Wohnung geändert hat oder Möbel in der Wohnung lässt, kann man diese gleich nutzen, wenn man dem Vormieter eine einmalige Abfindung zahlt. Die Höhe muss man jedoch mit dem Vormieter allein besprechen und sich einigen. Die Zahlung sollte man nur vornehmen, wenn man in der Wohnung auch wirklich nur den Gegenwert bekommt, den man bezahlt.Vergessen darf man jedoch nicht, sich einen Beleg für diese Zahlung ausstellen zu lassen nach der Übergabe der Wohnung.

Der Zustand der Wohnung muss genau dokumentiert werden. Hier sind alle Mängel verzeichnet und man kann sich diese Liste vom Vermieter unterzeichnen lassen und mit ihm durchgehen. Somit ist sichergestellt, dass man die Mängel nach dem Auszug nicht angerechnet bekommt. Hat der Mieter Kosten, die durch solche Schäden entstanden sind, muss man die Kaution dafür hergeben und bekommt sie nur zu einem Teil oder gar nicht wieder zurück. Normalerweise wird die Kaution auf ein extra Konto angelegt. So kann sie in der Zeit der Miete auch entsprechend Zinsen ansammeln, die man dann bei der Kündigung des Mietvertrages auch ausgezahlt bekommt.



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    2 Antworten “Mietrecht Kaution”

    1. Hermann sagt:

      Folgender Fall :
      Wohnung in Stmk. /2FamHaus wurde stark preisvergünstigt vermietet mit der vertraglich verankerten Maßgabe, dass das große Grundstück gepflegt werden muß (ca.3000qm) in Form von Rasen-Mähen etc. Kann ich nach 1 Jahr Mietdauer/Kündigg. du. Mieter die Kaution (2 MonMieten=€ 500,-) einbehalten, weil Grundstückspflege nur sehr mangelhaft bzw. fast gar nicht stattfand ?

    2. manuela sagt:

      was soll oder muß ich als bruttomietkaution verstehen?
      in meinem mietvertrag steht monatlich 344euro,also inkl. betriebskosten.
      werden diese auch bei der kaution eingefordert?
      werden dann also 1032euro kaution fällig?
      wäre nett wenn mich da wer aufklären könnte, danke manuela

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