Betriebliche Zukunftssicherung als steuerfreie Pensionsvorsorge

Durch die betriebliche Zukunftssicherung besteht die Möglichkeit, für jeden Dienstnehmer bis zu 300 Euro pro Jahr in eine Lebensversicherung, Unfallversicherung oder/und Krankenversicherung zu investieren. Die steuerrechtlichen Regeln ergeben sich hierbei durch §3/1/15 EstG (Einkommenssteuer Gesetz).

Damit es möglich ist dies als Vorteil zur steuerfreien Altersversorgung zu nützen ist es notwendig, das ein Arbeitgeberbeitrag besteht. Es ist jedoch möglich durch die Lohnsteuerreichtlinien den erforderlichen Arbeitgeberbeitrag durch die Verwendung bestehender Bezüge aufzubringen.

Steuerliche Aspekte bei der betrieblichen Zukunftssicherung
Hierbei wird vereinbart, das ein Teil des Bruttobezuges für eine betriebliche Altersvorsorge (Lebensversicherung) verwendet wird. Für den Dienstnehmer entfällt hierfür bis zum Freibetrag von 300 Euro die Lohnsteuer. Zusätzlich profitiert der Dienstnehmer von einem höheren Alterskapital, der Gehaltsanspruch wird nicht gekürzt. Kapitalleistungen aus der Lebensversicherung sind beim Ausscheiden aus dem Unternehmen steuerfrei.

Für das Unternehmen/die Firma können die Versicherungsprämien als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Kommunalabgabe, der Dienstgeberbeitrag und die Kammerumlage entfallen bis zum jährlichen Freibeitrag von 300 Euro, das sind ca. 24 Euro an zusätzlicher Ersparnis.

Somit beiinhaltet die Investion in die betriebliche Zukunftsicherung/betriebliche Altersvorsorge einen Vorteil sowohl für das Unternehmen als auch für den Dienstnehmer. Die Informationen wurden auf Basis eines Prospekts der sVersicherung erstellt (für Kommerzkunden).



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