PKV – Krankenversicherung für Selbständige
TweetEine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht auch für selbstständige Erwerbstätige seit 2009. Das heißt jeder Selbstständige muss bei einer Krankenversicherung Mitglied sein, kann sich aber frei entscheiden, ob er das bei einer gesetzlichen oder privaten Versicherung sein möchte. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind jedoch für die freiwillige Mitgliedschaft einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Der Selbstständige muss zum Beispiel in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate oder 12 Monate in einem Stück in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Zudem kann ein Selbstständiger die freiwillige Mitgliedschaft nur innerhalb der ersten drei Monate nach Ausscheiden aus der GKV beantragen. Danach ist nur noch ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich. Bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, ist der Selbstständige zwar ein Mitglied, muss aber dennoch die Beiträge Monat für Monat selbst tragen. Die PKV erhebt einkommensunabhängige Beiträge.
Das bedeutet, dass sich die Beiträge nicht nur sich aus den Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit zusammen setzen, sondern auch aus den Einnahmen durch Vermietung, Verpachtung oder anderem Kapitalvermögen. Den Nachweis über die Einnahmen muss der Selbstständige selber erbringen. Logischerweise muss der Selbstständige seine Beiträge selber bezahlen, denn er hat ja keinen Arbeitgeber, der dies übernimmt. Selbstständige sind allerdings generell meist sowieso in einer privaten Krankenversicherung versichert und können außerdem, wenn sie schon in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, einen Wechsel zu einer privaten Krankenkasse vollziehen.
Allerdings ist eine Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht immer so einfach. Sie machen einen Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Einkommen, Beruf, der zu versichernden Leistung und dem Gesundheitszustand abhängig. Dabei müssen die Selbstständigen einen Fragebogen ausfüllen, der sich mit dem allgemeinen Zustand des Antragsstellers befassen und den Kassen Auskunft über bestehende Krankheiten geben. Zusätzlich werden Selbstständige auch noch bei manchen privaten Kassen zu einem Gesundheitscheck bei einem Vertragsarzt geladen. Bei diesem wird festgestellt, ob eventuell vorliegende Krankheiten eine zu hohe finanzielle Belastung für die privaten Krankenkassen bedeutet. Hat der zu Versichernde den Gesundheitscheck bestanden, kann er sich nun versichern lassen.
Er kann wählen aus einer Vollversicherung, die die gesamten Krankheitskosten abdeckt, einer Teilversicherung, die wie der Name schon sagt nur einen Teil der Krankheitskosten abdeckt und einer Zusatzversicherung. Letztere dient zur Absicherung zusätzlicher Risiken aus der GKV zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung. Standardmäßig ist in den Basis-Modellen alles abgedeckt, was auch die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet.
Zusätzlich können Selbstständige Sonderleistungen, wie zum Beispiel eine gewünschte Behandlung durch einen Chefarzt oder ein Einzelbettzimmer im Krankenhaus, in Anspruch nehmen. Im Prinzip ist fast alles möglich, erhöht aber logischerweise auch den monatlichen Beitrag den der Selbstständige zu leisten hat. Übrigens sind Familienmitglieder eines Selbstständigen nicht automatisch oder kostenfrei mitversichert und es ist zum Beispiel für jedes Kind ein extra Beitrag zu bezahlen. Dabei wäre die GKV die günstigere Alternative. Zudem sind die Beiträge in der PKV für jüngere Selbstständige wesentlich günstiger, als die zu leistenden Beiträge für ältere Versicherungsnehmer.
Wenn sich ein Selbstständiger für eine Versicherung entscheidet, sei es nun eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung, sollte er auf jeden Fall bei beiden Versicherungsarten einen Versicherungsvergleich durchführen. Denn oftmals ist es so, dass eine scheinbar günstige Krankenversicherung auf Dauer gesehen gar nicht so günstig ist, oder eventuell auch Deckungslücken aufweist. Aus diesem Grund sollten sämtliche Angebote und Verträge genauest durchleuchtet werden, bevor es zu einem Abschluss kommt und der Versicherte dann böse Überraschungen erlebt.
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