Bausparen mit zusätzlichen Möglichkeiten
TweetNeben dem Bausparvertrag als Ansparform für Wohneigentum bzw. Vorsorge gibt es nun durch neue gesetzliche Bestimmungen erweiterte Möglichkeiten für den Einsatz eines Bausparvertrages.Durch den Bausparvertrag ist das Bauspardarlehen bereits reserviert, diese kann jedoch nun auch für die Berufliche Weiterbildung oder Pflegemassnahmen verwendet werden. Auch die staatliche Prämienforderung fürs Bausparen wird auf die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung und Pflegemassnahmen ausgedehnt.
Berufliche Weiterbildung
Mit der Rückzahlung des Darlehens wird erst nach der Ausbildung begonnen, bis dahin werden nur die anfallenden Zinsen aus dem Darlehen bezahlt. In den Bereich der Bildung fallen hierbei alle Berufsausbildungen/berufliche Weiterbildungsmassnahmen. Als Beispiel dafür können WIFI, Maturaschulen (Abendmatura), Fremdsprachenausbildungen, Meisterschulen, Berufsreifeprüfungen und weitere genannt werden.
Pflege (Pflegemassnahmen)
Hierbei werden Auzsgaben für Pflegeeinrichtungen, medizinische Hilfe, Kosten für Heim/Pflegeplätze und Ausgaben für Krankenhausaufenthalte und Operationen zuzurechnen.
Auch die Betreuung eines Pflegebedürftigen kann durch ein Bauspardarlehen abgefangen werden. (da Verdienstentgang gegeben ist).
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