Mietminderung im Mietrecht
TweetBei bestimmten Mängeln in einer Wohnung oder einem Haus gibt es die Möglichkeit, eine Mietminderung geltend zu machen, diese ist auch im jeweiligen Mietrecht festgelegt. Dennoch gilt es hier die Regeln genau zu beachten.
Mögliche Mängel sind hier zum Beispiel Schimmel, Baulärm, nicht funktionierende Heizungen oder Feuchtigkeit. Hier stellt sich dann die Möglichkeit, eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Der Vermieter ist hierbei (laut Mietrecht/Gesetz) dazu verpflichtet, die Wohnung in einem gebrauchsfreiem Zustand zu übergeben/zu erhalten. Der Mieter kann für die Zeit in der ein Mangel vorhanden ist eine Mietminderung durchführen, dies kann sogar bis zur Nichtzahlung der Miete gehen.
Sollte der Mangel jedoch bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt gewesen sein oder durch den Mieter verursacht sein besteht natürlich keine Möglichkeit zur Mietminderung.
Übersicht von Möglichkeit zur Mietminderung (Deutschland) : Mietminderung Gründe Links und Informationen zum Mietrecht und Mietminderung (AT)
Weitere Finanz Tipps und Beiträge
5 Antworten “Mietminderung im Mietrecht”
hallo ! wir wohnen in einem haus zur miete. das grundstück um das Haus herrum ist eine reine Baustelle. nichts ist fertig nur Dreck und Steine. bei einzug wurde uns versichert das ,das alles beseitig wird. nicht ist passiert. kann ich die Miete kürzen?
Dies am besten mit einem Rechtsanwalt oder Berater besprechen, bzw. sich auch nochmal vorab direkt (erneut) an den Vermieter(in) wenden.
hallo.wohne seid dez. in einer neuen wohnung und seid dem müssen wir immer wieder anrufen das die mängel die es in der wohnung gibt beseitigt werden.es wurde auch schon bestätigt von der genossenschaft das es bezahlt wird von ihnen.aber mit den fenstern(schimmel,klappern) hat sich noch nichts getan und den zuständigen telefonieren wir seid märz hinterher und es passiert nichts..entweder ist er krank oder nicht da.darf ich da die miete kürzen??und wenn ja wieviel und mach ich das dann schriftlich?
Am besten direkt mit einem Experten für Mietrecht in Verbindung setzen bzw. sich in der Verwandschaft direkt erkundigen. Formulare für die Mietkürzung bzw. Mietminderung finden sich auch mit Google > http://www.google.de/search?hl=de&q=Mietk%C3%BCrzung+Formular&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq= , da dürfte dann etwas dabei sein.
Eine schriftliche Bestätigung von der Genossenschaft (mit Frist) per Telefon zu fordern erneut wäre evtl. eine weitere Option. Ich wünsche viel Erfolg!
Hallo meine freundin wohnt jetzt schon fast 1 monat ohne heitzung und ohne warm wasser in ihrer wohnung und der vermieter ist nicht zu erreichen am telefon was kann sie machen?Bitte höflich um hilfe vielen dank im voraus