Höhe der Maklerprovision für Immobilien

Wichtig: Eigenes Angebot einholen!

Wer sich eine Wohnung, Eigentumswohnung oder gar ein Haus mieten oder kaufen will und für das gewünschte Objekt die Hilfe eines Makler in Anspruch nimmt muss im Regelfall eine Courtage, also die Maklerprovision bezahlen. Diese wird jedoch nur fällig wenn Interessent und Makler sich über das gewünschte Projekt einig sind und es zu einem Kaufvertrag oder Mietvertrag kommt.

Wann wird die Makler-Provision fällig?

In Deutschland, Österreich und sogar in Ägypten ist in der Regel die Courtage erst nach Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages fällig. Ausnahmen gibt es jedoch für den Alleinvermittlungsauftrag. Die Vermittlungsprovisionen von Immobilien in Österreich die für den Verkauf bestimmt sind betragen in der Regel bei einem Verkaufswert von über 35.000 Euro 4 Prozent, bei einem Verkaufswert von mehr als 48.000 Euro sind es 3 Prozent.

Maklerprovision in Österreich

Die Maklerprovision in Österreich bei der Vermittlung von Hauptverträgen oder Unterverträgen von Geschäftsräumen oder Wohnen beträgt bei unbefristeten Vermietungsverträgen 3 Bruttomonatsmieten.

Wichtig: Vorab über die Höhe der Provision informieren!
Wichtig: Vorab über die Höhe der Provision informieren!

Bei befristeten Vermietungsverträgen betragt die Courtage für den Vermieter 3 Bruttomonatsmieten, für den Mieter beträgt die Courtage bei einer Frist von weniger als 2 Jahren 1 Bruttomonatsmiete, bei einer Frist zwischen 2 und 3 Jahren 2 Bruttomonatsmieten und bei einer Frist von 3 Jahren 3 Bruttomonatsmieten. All diese Courtagen sind Höchstbeiträge. Es können jedoch auch andere bzw. niedrigere Regelungen von 1 Prozent oder 2 Prozent mit dem Immobilienmakler getroffen werden.

Gesetzliche Provision direkt vom Käufer

Ferner gibt es auch Fälle wo der Makler nur die gesetzliche Provision in Höhe von 3 Prozent vom Käufer verlangt und auf die Provision des Verkäufers verzichtet. Wenn man ein befristetes Mietverhältnis verlängern will so muss man eine Ergänzungsprovision an den Makler zahlen.

Die Vermittlungsprovisionen von Immobilien sind in Österreich umsatzsteuerpflichtig. Für Vermietungen aller Art, ob nun zur Hauptmiete oder Untermiete für Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Geschäftsräume kommen neben der üblichen Vermittlungsprovision immer noch 20 Prozent an Mehrwertsteuer dazu. In Einzelfällen ist oft nur von 3 Prozent Courtage die Rede, in solch einem Fall ist man meistens an einen schlechten Makler geraten, denn dieser hat dann bewusst die 20 Prozent Mehrwertsteuer nicht genannt.

Wichtig: Vorab schriftliche Zusage zur Provisionshöhe einholen

Um solch unangenehmen Überraschungen von vornherein nicht zustande kommen zu lassen ist es am besten wenn man sich die Provisionssumme inklusive der Mehrwertsteuer schriftlich geben lässt.

Wichtig: Absicherung durch einen Vertrag!
Wichtig: Absicherung durch einen Vertrag!

Die 20 Prozent Mehrwertsteuer fallen jedoch dann nicht an, wenn es sich um die Vermittlung von einem Hypothekendarlehen handelt. Grundsätzlich kann die Höhe der Maklerprovision im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen frei verhandelt werden.

Marktlage und Preis bestimmen die Höhe der Provision

Dabei richtet sich die Maklerprovision nach Preis der Immobilie, nach der Marktlage sowie den am Markt üblichen Konditionen. Bei privaten Immobiliengeschäften wir die Provision zu gleichen Teilen vom Verkäufer und Käufer geteilt sowie entweder nur vom Käufer oder nur vom Verkäufer getragen. Dabei wird die Provision des Verkäufers als Innenprovision und die Provision des Käufers als Außenprovision bezeichnet.

Kommt man zu einem Abschluss des Verkaufsvertrages mit dem Makler, so ist unbedingt darauf zu achten, dass man nur einen schlichten, also ganz einfachen Maklervertrag unterzeichnet.

Dies hat den Vorteil, dass man ihn kostenlos kündigen kann. Desweiteren ist es wichtig, dass eine Preisuntergrenze festgeschrieben wird sowie das Datum für die Verfügbarkeit der Immobilie anzuführen, um damit gewährleisten zu können wann die Wohnung bereitgestellt werden kann.

Immobilienmakler in Österreich sind dazu berechtigt zusätzliche Kosten vom Käufer oder Verkäufer einer Immobilie zu verlangen. Sollte dies doch versucht werden und dem Käufer oder Verkäufer der Immobilie werden Kosten für Werbung, Fahrtkosten oder ähnliches in Rechnung gestellt so muss mit dem Käufer bzw. Verkäufer ein separater Vertrag getätigt werden.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.