Sprachkurs von der Steuer absetzen

Während ein Sprachkurs bisher nicht von der Steuer abgesetzt bzw. als Betriebsausgabe geltend gemacht werden konnte (da Privatsache), wurde dies geändert.

Da Fremdsprachenkenntnisse jedoch (durch Globalisierung, Internationalisieurng) immer wichtiger werden, sind Kosten für Kurse seit der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates als Betriebsausgabe absetzbar. Dies erfolgt in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten. Wichtig ist hierbei die berufliche Relevanz des jeweiligen Sprachkurses/der Sprache.



Weitere Finanz Tipps und Beiträge
  • Telefonkosten absetzen Da in vielen Berufen das Telefonieren dazu gehört, ist es sinnvoll, die Telefonkosten als Dienstnehmer, aber auch als Arbeitgeber, steuerlich geltend zu machen.Dabei können Kosten für beruflich veranlasste Telefonate natürlich von der Steuer »»...
  • Führerschein als Werbungskosten Ein Führerschein im Zusammenhang mit einem PKW/Motorrad wird nicht als Werbungskosten von der Finanz anerkannt.Sollte der Führerschein jedoch für einen LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus gemacht werden (in Zusammenhang mit der ausgeübten »»...
  • Ebenfalls lesenswert im Finanz Blog:

    Lass uns darüber reden!
    Name und Email sind nötig
    Beteilige Dich an der Diskussion