Sprachkurs von der Steuer absetzen
TweetWährend ein Sprachkurs bisher nicht von der Steuer abgesetzt bzw. als Betriebsausgabe geltend gemacht werden konnte (da Privatsache), wurde dies geändert.
Da Fremdsprachenkenntnisse jedoch (durch Globalisierung, Internationalisieurng) immer wichtiger werden, sind Kosten für Kurse seit der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates als Betriebsausgabe absetzbar. Dies erfolgt in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten. Wichtig ist hierbei die berufliche Relevanz des jeweiligen Sprachkurses/der Sprache.
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