Diese Form von Fonds dient zur Besicherung von staatsgarantierten Bankschuldverschreibungen.Die jeweiligen Summen müssen dem noch umlaufenden Volumen entsprechen. Deckungsfonds bestehen aus Forderungen der AnleihenschuldnerIn gegen die Republik Österreich, gegenüber in/ausländische Unternehmen (wenn durch den Bund verbürgt oder garantiert wird), mündelsicheren Wertpapieren und Bargeld.
Der Zugriff bzw die Verfügung auf die jeweiligen Deckungswerte im Deckungsfonds sind nur mit Zustimmung des bestellten Regierungskommisars zulässig. Der Deckungsfonds dient somit zur Sicherstellung der Rückzahlbarkeit von emittierten Wertpapieren im Insolvenzfall.
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- Geschrieben am Montag, 7. Juli 2008 In
Finanzlexikon, Investments