Ratgeber: Handyvertrag richtig kündigen

Einsparungsmassnahmen

Sie sind mit Ihrem Handyvertrag nicht mehr zufrieden? Es gibt längst neue Anbieter, die deutlich bessere Konditionen bieten? Dann gibt es nur einen Weg: Kündigung! Einige Details sollten Sie allerdings beachten, damit die Kündigung ohne Probleme durchgeführt werden kann.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema „Handyvertrag kündigen“ – damit Sie so schnell wie möglich zu Ihrem neuen Anbieter wechseln können. Am sichersten ist ein Einschreiben, fordern Sie per Brief oder E-Mail von Ihrem Anbieter eine Bestätigung der Kündigung. Damit sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Muss ich schriftlich kündigen?

Während einige Anbieter auch eine Kündigung per Fax und Telefon akzeptieren, verlangen andere wiederum eine schriftliche Kündigung per Brief oder E-Mail.

Wie die Kündigung erfolgen muss, steht in den AGBs – oder wird Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

Prinzipiell sollten Verträge allerdings schriftlich gekündigt werden, so haben Kunden auch anschließend etwas in der Hand, falls die Kündigung „verschlampt“ wird.

Wann kann ich meinen Handyvertrag trotz vereinbarter Mindestlaufzeit kündigen?

Wichtig: Laufzeiten beachten

Auch hier gibt es deutliche Unterschiede von Anbieter zu Anbieter – und natürlich von Vertrag zu Vertrag.

Wer beispielsweise eine Mindestlaufzeit (von 12 oder 24 Monaten) vereinbart hat, hat sich dazu verpflichtet, die Grundgebühr über diesen Zeitraum zu bezahlen.

Es ist zwar möglich zu kündigen, während der Vertrag noch läuft – die Grundgebühr muss allerdings weiterhin bezahlt werden. Erkundigen Sie sich direkt beim Anbieter nach dem „frühestmöglichen Kündigungstermin“.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Grundsätzlich gilt in Österreich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Das bedeutet, Sie sollten mindestens drei Monate vor dem Datum, an dem Sie Ihren Vertrag beenden möchten, kündigen.

Während dieser drei Monate läuft Ihr Vertrag weiter und es fallen die üblichen Kosten an.

In der Zwischenzeit können Sie sich nach einem neuen Anbieter umschauen und die Handynummer vor dem Kündigungstermin auf den neuen Anbieter übertragen. Achtung: Die Handynummer muss auf einen neuen Anbieter übertragen werden, bevor der „alte“ Anbieter die Rufnummer abschaltet.

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Tipp: Stress sparen und Verträge richtig kündigen

Welche Angaben müssen im Kündigungsschreiben enthalten sein?
Am Briefkopf sollten folgende Infos angegeben werden: Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl des Absenders und Empfängers sowie Datum und Ort. In der Betreffzeile die „Kündigung des bestehenden Mobilvertrages“ als Grund angeben.

Als Text genügt: „Hiermit kündige ich meinen bestehenden Mobilfunkvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt (oder Datum).“

Geben Sie zudem noch Ihre Kundendaten – also Kundennummer, Rufnummer und den Namen des Vertragsinhabers – an.Um Zeit zu sparen, können Sie auch eine kostenlose Vorlage für die Kündigung bei ihrem jeweiligen Handy-Anbieter verwenden.

Verlangen Sie zum Schluss noch die Zusendung der schriftlichen Kündigungsbestätigung und unterschreiben Sie den Brief.

Checklist
Wichtig: Einige Punkte sollten bei der Handyvertrags-Kündigung beachtet werden

Kann ich vorzeitig kündigen, wenn ich in meiner Wohnung bzw. an meiner Arbeitsstelle keinen Handyempfang habe?
Wenn der Empfang in der eigenen Wohnung immer schlechter wird, dann möchten Kunden den Handyanbieter natürlich wechseln.

Wer allerdings einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen hat, kann nicht mit einer Vertragsauflösung rechnen. Der Grund liegt darin, dass eine Indoor-Nutzung des Handys im Vertrag nicht garantiert wird.

Der Betreiber garantiert einzig die Outdoor-Versorgung mit dem Handynetz. Deshalb ist die Nutzung des Mobiltelefons in der eigenen Wohnung nicht Teil des Vertrages – und der Kunde kommt aus dem Vertrag nicht heraus.

Wann habe ich die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung?

Plötzlich tut sich ein Jobangebot in Deutschland auf und der alte österreichische Handyvertrag wird nicht mehr gebraucht. Kann ich als Kunde nun außerordentlich kündigen? Nein, eine Übersiedlung ist kein Grund für ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Dieses wird nur dann gewährt, wenn der Vertragspartner, also der Anbieter die Bedingungen so verändert, dass die Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wird, also das Mobiltelefon beispielsweise nirgends mehr Empfang erhält. Wenn der Vertragspartner den Vertrag nicht erfüllt, kann außerordentlich gekündigt werden. Einen Umzug hat der Kunde hingegen selbst zu verantworten.

Eine mögliche Lösung: Der Kunde macht dem Anbieter das Angebot einer Abschlagszahlung – und dieser löst das Vertragsverhältnis aus Kulanz auf.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.