Seit dem Jahr 2009 gibt es einen Kinderfreibetrag. Hiervon können Familien mit Kindern profitieren, indem Sie einen Kinderfreibeitrag steuerlich geltend machen können.
Dieser Betrag ist in der Höhe von 220 Euro je Kind und Jahr gültig. Wenn beide Elternteile den Freibetrag geltend machen, so gilt pro Elternteil ein Freibetrag von 132 Euro. Dies heisst das zusammen 264 Euro pro Kind als Kinderfreibetrag geltend gemacht werden können. Je mehr Kinder, desto niedriger ist in Folge die Steuerbemessungsgrundlage beim Familieneinkommen.
Details siehe auch im Finanz Journal zum Thema Kinderabsetzbetrag und Kinderfreibetrag 2009.
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- Geschrieben am Sonntag, 5. Juli 2009 In
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