ASVG - Unfallversicherung für Studierende - Versicherung für Studenten
Für Personen, die in Österreich studieren (Studierende aus Österreich und Länder, die mit AT ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben) gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetztes (kurz ASVG).
Hierbei ist es nicht notwendig, sich extra für die Unfallversicherung anzumelden oder einen Antrag zu stellen. Weiters erfolgt hier keine Betragszahlung für die Unfallversicherung. Die Unfallversicherung für Studierende ist unabhängig davon, wie alt man ist oder ob man Familienbeihilfe erhält.
Der Versicherungsschutz bezieht sich hier auf Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft auch Unfälle am Weg zu oder von der Unversität oder Unfälle, die sich im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten ergeben. Zusätzlich gibt es auch eine Absicherung für Berufskrankheiten.
Dauer der ASVG - Unfallversicherung für Studenten
Die Dauer entspricht hier der Inskriptionsdauer sowie der Vorbereitungsdauer für die Abschlussprüfungen. Bei einem Unfallmeldung muss die Unfallmeldung an die jeweilige Universitätsdirektion gerichtet werden.
- » Vorsicht beim Wechsel der Krankenversicherung
- » Private Krankenversicherung für Beamte - Beihilfen
- » Keine Beraterpflicht bei Versicherungsvertretern
- » Die ganze Familie mit der Haftpflichtversicherung absichern
- » Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland - GKV