Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil zur privaten Altersvorsorge, sie wird auch zweites Standbein genannt. So haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten über die betriebliche Altersversorgung entsprechende Versorgungsverträge abzuschließen.

Da gibt es zum einen die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine entsprechende Versorgungszusage macht, die in dem Arbeitsverhältnis begründet liegt und dann gibt es die weitaus häufigere Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung seinen Beitrag selbst finanziert, zum Beispiel durch eine Direktversicherung.

Für die Beiträge, die in diese Versicherung gehen, zahlen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge und sie sind außerdem für den Arbeitnehmer steuerfrei. Weitere Formen sind die Direktzusage, die Unterstützungskasse, der Pensionsfonds.

Bei der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeber sozusagen der Treuhänder. Entsprechende Zusagen für die Versorgung im Alter erhöhen die Mitarbeitermotivation und binden die Arbeitnehmer im positiven Sinn an ihr Unternehmen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seinem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin, die betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen.



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