Während es bisher erst ab einem Jahr Beschäftigung bei einer Firma möglich war, in Bildungskarenz zu gehen, so ist dies nun bereits ab einem halben Jahr möglich. Bei Ein-Personen Unternehmen gibt es ebenfalls eine neue Regelung:
Wenn eine bisher arbeitslose Person angestellt wird, werden vom AMS die Sozialabgaben im ersten Jahr getragen.
Siehe auch:
Interessante Leistungen des AMS, Details zur Bildungskarenz
Bildungskarenz neu geregelt
Bildungskarenz – Ein Mittel gegen Arbeitslosigkeit?
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- Geschrieben am Donnerstag, 2. Juli 2009 In
Wirtschaft News