Personen, die nach einem Unfall oder einer sehr schweren Krankheit ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, bezeichnet man als Invaliden beziehungsweise als berufsunfähig. Das kann aber auch Menschen betreffen, die während der Ausübung ihres Berufes körperliche oder geistige Schäden davon getragen haben. Dazu zählen Herz-Kreislauf Krankheiten und Beeinträchtigungen der Gelenke und der Wirbelsäule. Aber auch Tumorerkrankungen, und Depressionen sind häufige Ursachen für eine Invalidität.
Die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der existenziell wichtigsten Versicherungen im Rahmen der Invaliditätsvorsorge.
Noch verlieren leider viele Menschen in Deutschland vor dem Eintritt des Rentenalters durch Krankheit oder Unfall die Fähigkeit, ihren gewohnten Beruf ungehindert auszuüben. Einige Berufsgruppen sind dabei besonders gefährdet, wie zum Beispiel Personen mit besonders schwerer körperlicher Arbeit oder Personen, die besonderen seelischen Belastungen ausgesetzt sind wie die Lehrer.
Die gesetzliche Rente, die in diesem Fall gezahlt wird, ist sehr gering und betrifft nur einen bestimmten Personenkreis.
Zur Absicherung gegen dieses Risiko sollte grundsätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
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- Geschrieben am Donnerstag, 2. Juli 2009 In
Versicherungen