Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsicherungssystems. In ihr sind alle abhängig Beschäftigten Mitglied. Diese Versicherung zahlt bei Eintritt eines Leistungsfalles, oder ab einem bestimmten Alter. Es gibt verschiedene Arten von gesetzlichen Rentenversicherungen. Dazu zählen, die Witwen- und Witwerrente, die Waisenrente, Invalidenrente und als wichtigster Versicherer die Altersrente.

Die anderen Versicherungen zahlen bei Eintritt des Leistungsfalles. Die Altersrente zahlt bei Eintritt eines bestimmten festgelegten Alters. Wer zurzeit in Altersrente geht, kann mit 65 Jahren eine Altersrente beziehen. Aber auch schon mit Abzügen ab 60 Jahre in Rente gehen.

Für jeden Monat vor 65 Jahren werden dauerhaft 0,3 % von der Altersrente abgezogen. Bei Rentenbezug mit 60 Jahren sind das 18% lebenslänglich. Das Rentenalter wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht.

Die Rente wird immer von den gegenwärtig Berufstätigen finanziert. Die heute gesetzlich Rentenversicherten zahlen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze einen prozentualen Beitrag vom Bruttoverdienst ein (50% davon zahlt der Arbeitgeber). Daraus erhalten die Rentner ihre Rente. Finanzierungslücken wurden bisher immer vom Staat ausgeglichen. Dieser Generationenvertrag wurde 1957 beschlossen und gilt noch heute.



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