Die Gebietskrankenkasse ist in Österreich für Ansprüche der Sozialversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.
Für die Krankmeldung und Gesundmeldung als Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ist ein Nachweis durch den Arzt und eine zwingende Vorlage bei der Gebietskrankenkasse bzw. der Krankenkasse bei der man versichert ist notwendig.Die Gesundmeldung bei der GKK kann auch über das Internet als Service erfolgen, hier sollte man sich jedoch darauf einstellen ein paar Tage zu warten.
Der Nichtnachweis eines Krankenhausaufenthaltes und das Nichtbringen einer Krank/Gesundmeldung gilt in einigen Firmen als Kündigungsgrund.
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- Geschrieben am Donnerstag, 2. Juli 2009 In
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