Altersteilzeit neu 2009 – Blockzeit
TweetSeit gestern (1. Juli) gibt es neue Regelung für die Altersteilzeit. Diese Regelung wird als Altersteilzeit neu bezeichnet. Somit ist die Altersteilzeit für Unternehmer attraktiver gemacht.
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist es nicht mehr notwendig, eine Ersatzarbeitskraft einzustellen, falls ein Mitarbeiter(in geblockt in Altersteilzeit geht.
Bei kontinuierlicher Altersteilzeit werden in Zukunft 90 Prozent des Lohnes übernommen. Zusätzlich ist Altersteilzeit nun auch für bisherige Teilzeitkräfte möglich.
Was ist geblockte Altersteilzeit?
Wenn der Arbeitnehmer zuerst “voll” arbeitet und danach eine Freizeitphase (Zeitausgleich) in Anspruch nimmt, wird diese arbeitsfreie Altersteilzeit dann als geblockte Altersteilzeit bezeichnet.
Um eine geblockte Altersteilzeit umzusetzen ist es notwendig, eine Verpflichtung (Arbeitsvertrag) durch den Arbeitnehmer durchzuführen. Die Risiken liegen hier im Bereich Urlaub, Krankenstand und bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages bzw. des Arbeitsverhältnisses.
Details und Quellen zur Altersteilzeit 2009 bzw. Altersteilzeit neu
Übersicht und Rechnungsbeispiele
Arbeitsrechtliche Anspruchsvoraussetzungen und Details – WKO
Dokumente
mit Erklärung zu Blockzeit und Altersteilzeit neu – WKO
Weitere Finanz Tipps und Beiträge
Eine Antwort “Altersteilzeit neu 2009 – Blockzeit”
guten Tag ! Stimmt es wirklich ,daß ich mit meinem Geb.tatum 26.09.1951 nicht in die Altersteilzeit gehen kann weil die neue A.teilzeit für die Firma ein Nachteil ist.Ist der Stichtag wirklich im August?Mußte ich schon mit 7 Jahrern zum Schulgehen anfangen(1.Sept.Stichtag) u.als Erster(1966) wegen diesem Tatums das 9.Schuljahr machen obwohl ich schon einen Lehrplatz hatte-so falle ich wiederum wegen 26 Tage um die Altersteilzeit um.Der Grund der Firma diese Altersteilzeit sei ein Nachteil für Sie. Ich frage mich;hatt mann Sich gegen die Späten Jahrgänge 1951 verschworen? obwohl ich im Sept.58 Jahre werde.
mit freundlichen Grüßen Edi Krammer aus Bruck an der Mur