Einheitliche Mindestsicherung ersetzt Sozialhilfe
TweetSpätestens im Jänner 2011 soll in allen Bundesländern die Mindestsicherung umgesetzt werden. Die bisherige Sozialhilfe, die bisher nicht einheitlich in allen Ländern ausbezahlt wurde, wird bundesweit mit demselben Betrag festgesetzt. Ausbezahlt wird die Mindestsicherung 12 Mal pro Jahr, über 14 Mal wird vereinzelt diskutiert. Ersparnisse derjenigen, die die Mindestsicherung erhalten, dürfen dabei 4 000 Euro nicht übersteigen.
Wichtig ist auch, die Arbeitswilligkeit und -möglichkeit der Betroffenen zu überprüfen. Arbeitswilligkeit ist die Voraussetzung zum Erhalt der Mindestsicherung.
Die Ausbezahlung und Kriterien zum Erhalt der Mindestsicherung sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Die Höhe der Mindestsicherung wird 2010 744 Euro für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare betragen. Für Kinder kommen je 134 bzw. 112 Euro (ab dem 4. Kind) hinzu. Wer die Mindestsicherung bekommt, ist automatisch krankenversichert und erhält damit auch eine Ecard.
Zurückgezahlt werden muss die Mindestsicherung nur in Ausnahmefällen, beispielsweise beim Erhalt von Vermögen oder wenn offensichtlich wird, dass die Mindestsicherung erschummelt wurde.
Neben der Entscheidung rund um die Mindestsicherung erfolgt auch der Beschluss zur Transparenzdatenbank, die u.a. Sozialleistungen und Subventionen erfassen soll. Diese soll zu Beginn des Jahres 2011 eingesetzt werden können.
Quellen bzw. zum Weiterlesen:
Im Detail: Mindestsicherung und Transparenzdatenbank
Sozialausschuss segnet Mindestsicherung ab
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