Abschlagszahlung

Bei einer Abschlagszahlung wird vom Schuldner bereits eine Teilzahlung auf die Gesamtschuld (Geldschuld) bezahlt. Hierbei ist es notwendig, dass der Gläubiger einer Abschlagszahlung zustimmt.

Hier kann jedoch auch eine Ablehnung durch den Gläubiger erfolgen. Dies ist vor allem wichtig am Bau, wenn Leistungen noch nicht gesamt erbracht wurden, aber trotzdem Abschlagszahlungen verlangt werden. Dies sind dann allgemeine Geschäftsbedingungen, die oft vorher festgelegt werden.



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