Selbstschuldnerische Bürgschaft
TweetDer Begriff der selbstschuldnerischen Bürgschaft bezieht den Bürgen selbst mit ein. Sollte der Schuldner im Zahlungsverzug sein, so tritt die selbstschuldnerische Bürgschaft so ein, dass der Bürge hier so haftet, als wäre er Schuldner.
Durch diesen Vertrag besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, sich gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners abzusichern. Bei der selbstschuldnerischen bürgschaft darf sofort der Bürge belangt werden, der Bürge haftet genau wie der Hauptschuldner für einen Kredit.Weitere Punkte im Vertrag sind zum Beispiel die Höhe der Bürgschaft und eine eventuelle zeitliche Begrenzung.
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