Kinderbetreuungskosten absetzen – Kinderbetreuungskosten Steuer
TweetSeit dem Jahr 2009 ist es möglich, durch das Familienpaket (Steuerreform 2009) die Kinderbetreuungskosten für Kinder in einem Kindergarten, Hort oder auch bei der Tagesmutter von der Steuer absetzbar zu machen. Damit ist es möglich, Kosten zu sparen. Dies gilt für Kosten bis zu 2300 Euro, gültig ist dies nur für Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren.
Die Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Lohnsteuerausgleich 2009 eingebracht werden. Zusätzlich ist auch eine Unterstützung durch den Arbeitgeber möglich. Hierbei können bis zu 500 Euro für die Kinderbetreuung steuerfrei überwiesen werden. Hierbei ist jedoch die Frage, inwieweit Unternehmen diese Unterstützung auch gewähren bzw. bezahlen.
Details und Quelle: Kinderbetreuungskosten absetzen
Siehe auch: WTH.at
Kinderbetreuungskosten Steuer und Kinderbetreuungskosten absetzen in Deutschland
Die Kosten für die Kinderbetreuung können unabhängig davon, wie diese erfolgen (Tagesmutter, Kindertagesstätte, Hort) steuerlich beachtet werden. Hierbei können, anders als in Österreich, 2/3 der Kosten für die Betreuung der Kinder bis zu einem Alter bis 14 Jahre geltend gemacht werden.
Dies gilt bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr und Kind. Die Betreuungskosten können auch bei Krankheit eines/beides der Partner, für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung beachtet werden. Dies wird dann unter Sonderausgaben aufgeführt.
Wenn jedoch nur ein Partner erwerbstätig ist, so gilt die steuerliche Begünstigung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahre.
Details siehe: Bundesministerium für Familien
Kinderbetreuung in der Steuererklärung
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