Witwengeld
TweetDas Witwengeld wird für Witwen bezahlt, deren Ehegatte Beamter auf Lebenszeit war bzw. als Beamter im aktiven Dienst beschäftigt war. Die Ehe muss mindestens ein Jahr Bestand gehabt haben
Die Höhe beim Witwengeld sind 55 % des Ruhegehaltes, dass der verstorbene Ehegatte erhalten hatte. Details zum Witwengeld gibt es beim jeweilige Landesamt.
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