Das Thema bzw. die Frage, ob die Kündigung sich auch auf das Weihnachtsgeld bzw. die Zahlung auswirkt, ist vor allem bei betriebsbedingter Kündigung wichtig.
Hier gilt die Antwort, dass Weihnachtsgeld bei betriebsbedingter Kündigung erhalten bleibt. Dies wäre andernfalls eine Benachteilgung für den Arbeitnehmer. Somit ist bei einer Kündigung das Weihnachtsgeld nicht betroffen und wird trotzdem ausbezahlt bzw. muss nicht zurückbezahlt werden.
Quelle: Arbeitsrecht.de
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- Geschrieben am Donnerstag, 25. Juni 2009 In
Finanzen Allgemein