FMA startet Anlegerschutz

Die Finanzmarktaufsicht hat jetzt den Anlegerschutz zum Schwerpunkt. Dabei wird derzeit überprüft, ob Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleister Geld oder Wertpapiere von Kunden halten. Dies ist grundsätzlich untersagt.

Die Proben sollen anhand von Stichproben durchgeführt werden. Das verbot Kundengelder zu halten muss weiterhin befolgt werden und darf nicht aus den Augen verloren werden. Die FMA hofft dabei auch auf Unterstützung von den Kunden der Wertpapierfirmen. Bisher wurde ein Fragebogen ausgegeben, in dem die Kunden angeben müssen, welche Veranlagungsprodukte sie über einen bestimmten Wertpapierdienstleister erworben haben und auf welche Konten sie die zu veranlagenden Gelder überwiesen haben. Ziel ist es hierbei, dass die Firmen sich an das herrschende Gesetz halten. Laut Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 ist es den Wertpapierdienstleistern zum Schutz der Kunden nicht erlaubt, bei Anlageberatung oder Vermittlungstätigkeit Geld oder Wertpapiere selbst entgegenzunehmen. Das geld darf nur vom Kunden selbst oder von einer Depotbank verfügt werden. Selbst bei der Depotbank dürfen die Dienstleister nur mit einer Vollmacht tätig werden.

Die FMA erläutert weiterhin, dass „die für das Unternehmen tätigen Personen (Geschäftsleiter, Angestellte, Berater etc.) die vom Kunden zum Zweck des Ankaufes von Finanzinstrumenten zu veranlagenden Gelder nicht persönlich entgegen nehmen bzw. auf deren Privatkonten überweisen lassen” dürfen. „Auch eine Überweisung derartiger Gelder auf ein Firmenkonto des Unternehmens ist nicht zulässig”, sagt die FMA. Die Kunden, die den Fragebogen ausfüllen müssen, brauchen sich jedoch keine Gedanke über diese Daten zu machen. Es ist untersagt die Informationen an die Steuerbehörde weiterzugeben und sie müssen streng vertraulich behandelt werden.



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