Welche Versicherung zahlt bei Unwetter

In den letzten Tagen hatte es wieder vermehrt gestürmt, geblitzt und sogar gehagelt. Durch die Unwetter sind regional sehr viele Schäden angerichtet wurden. Doch, welche Versicherung zahlt bei solchen Schäden?

Bei Sturmschäden, die durch einen Wind mit über 61 km/h entstanden sind, zahl normalerweise die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. Wie schnell der Wind war, kann man bei den örtlichen Wetterstationen erfragen. Damit man die Kosten nicht selbst tragen muss, sollte man den Schaden am Haus oder an Gegenständen schnell der Versicherung melden. Allerdings muss das Sturmrisiko per Vertrag eingeschlossen ein. Bei gebundenen Wohngebäudeversicherungen ist dies meist der Fall. Selbst bei Folgeschäden kann man sich auf diese Versicherung berufen, wenn zum Beispiel Regen in das Haus eindringt und es anfängt zu schimmeln.

Auch bei einem Blitzschlag muss diese Versicherung einspringen. Blitzschlag kann jedoch nur teilweise mitversichert sein. Gemeint ist oftmals nur der direkte Blitzschlag. Der Blitz muss dabei direkt in das Haus einschlagen und etwas zerstören, bevor die Versicherung hier zahlt. Ein Blitzschlag kann jedoch auch Überspannungsschäden verursachen. Diese sind nur mit versichert, wenn es ausdrücklich in der Police steht. Nur dann kann ein Fernseher oder auch ein Computer wieder ersetzt werden. Besser ist es jedoch, wenn man das jeweilige Gerät vorher aus der Steckdose zieht. Auch nach den letzten Unwettern in der Woche wurden wieder viele Schäden an die Versicherung gemeldet. Diese sind jedoch nicht so dramatisch gewesen, wie anfänglich vermutet. Bei den Landwirten waren die Unwetter relativ gering im Ausmaß. Selbst durch den Hagel wurden nicht viele Plantagen oder Felder zerstört.

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