Bei der Nettodividende werden bereits Steuern (z.B. die KeSt) abgezogen. Um zu wissen, wieviel Rendite ein Papier verspricht ist es daher sinnvoll, vorab über Steuern informiert zu sein und die Nettodividende zu berechnen.
Eine Möglichkeit, keine KeSt bezahlen zu müssen ist die Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung (vom Finanzamt), danach entfällt der Abzug dieser Steuer.
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- Geschrieben am Mittwoch, 25. März 2009 In
Finanzlexikon