Mindestsicherung
TweetIm Kampf gegen die Armut wird mit der Einführung der Mindestsicherung ein neuer Schritt gesetzt. Tatsächlich in Kraft treten soll diese “Bedarfsorientierte Mindestsicherung” (BMS) am 1.9.2010.
Die Höhe der Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung richtet sich nach dem Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung. Im Jahr 2010 würde dies € 744 bedeuten, wobei (Ehe-)Paare auf € 1.116 netto kommen würden. Diese Leistung wird 12 mal im Jahr ausbezahlt (nicht, wie ursprünglich gedacht, 14 mal).
Die mit diesem neuen Modell verbundenen Mehrkosten scheinen seiner geplanten Umsetzung keinen Schaden zuzufügen. Außerdem brennt allerorts die Diskussion, ob durch eine zu hohe Mindestsicherung eventuell die Arbeitswilligkeit geschwächt würde. Allerdings ist es so, dass etwaige Bezüge aus einer Arbeit nicht – wie dies früher bei der Sozialhilfe üblich war – zurückbezahlt müssen, was doch eher motivierend klingt. Dennoch gibt es v.a. im Bereich Wirtschaft viele Stimmen, die meinen, 744 € seien zu viel (diepresse.com, 26.02.2010). Als Argument führen sie an, dass auch viele Teil- und sogar manche Vollzeitbeschäftigte in ihrem Nettoeinkommen auf nicht viel mehr kämen.
In Deutschland läuft indessen die Hartz-IV-Debatte auf Hochtouren. Die Systeme in Deutschland und Österreich können jedoch nur geringfügig miteinander verglichen werden.
Wichtig für den Bezug der Sozialleistung in Österreich ist auf jeden Fall, dass der Beziehr der BMS Jobangebote annimmt. Dadurch soll der Arbeitswille am Leben erhalten werden.
Zum Weiterlesen & für weitere Details zur BMS: Mindestsicherung – BMASK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)
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