Lohnsteuertabelle & Steuerklassen 2020 in Österreich – Lohnsteuer

Die österreichische Regierung präsentierte bereits im März 2015 eine umfassende Reform des Steuerrechts, welche nun am 01. Jänner 2016 in Kraft trat. Die Reform soll vor allem Klein- und Mittelverdienern helfen, indem ihnen steuerliche Entlastungen zugutekommen, um das Nettogehalt zu steigern.

Mit der Reform wurden auch die Steuerklassen geändert. Von nun an gibt es (wie in Deutschland) sechs – und nicht wie zuvor nur drei – Lohnsteuerklassen, wodurch eine feinere Differenzierung und Abstufung möglich ist.

Die neuen Lohnsteuerklassen seit 2016

  • Bis zu 11.000 € im Jahr – 0 %
  • Von 11.000 bis 18.000 € – 25 %
  • Von 18.000 bis 31.000€ – 35 %
  • Von 31.000 bis 60.000€ – 42 %
  • Von 60.000 bis 90.000€ – 48 %
  • Von 90.000 bis 1.000.000€ – 50 %
  • Ab 1.000.000€ – 55 %

Sechs statt vier – Die Umstellung der Lohnsteuerklassen

Vor der großen Steuerreform gab es in Österreich drei Lohnsteuerklassen. Wer weniger als 11.000 € im Jahr verdiente, war steuerfrei, da der erste Tarif für Gehälter zwischen 11.000 € und 25.000 € galt.

In diesem Tarif wurden 36,5 % Einkommensteuer entrichtet. Im zweiten Tarif, der für Gehälter von 25.000€ bis 60.000€ galt, waren es schon 43,2 %. Den Höchststeuersatz von 50% zahlte für den Gehaltsanteil darüber, wer mehr verdiente.

Bisherige Lohnsteuerklassen bis 2015 in Österreich

  • Bis 11.000 € – 0 %
  • Von 11.000 bis 25.000€ – 36,5 %
  • Von 25.000 bis 60.000€ – 43,2 %
  • Über 60.000 € – 50 %

euro coinsDa die Reform des Steuerrechts vorrangig die Mittelklasse entlassen soll, ist eine tief greifendere Differenzierung zwischen den einzelnen Steuerklassen nötig geworden. Deshalb wurde mit der Reform die Anzahl der Steuerklassen von drei auf sechs erhöht.

Jede der bisherigen Lohnsteuerklassen wurde durch die Reform in zwei Tarife gespalten, wodurch alle lohnsteuerpflichtig beschäftigten Arbeitnehmer Österreichs, die bisher weniger als 1 Mio. € pro Jahr verdient haben, in ihrer Steuerlast in nicht unerheblichem Ausmaße entlastet werden. Einkommen zischen 11.000 € und 31.000 € gehören zu den größten Profiteuren. Weiterhin unbesteuert bleibt, wer nicht mehr als 11.000 € im Jahr verdient.

Die Besteuerung für Gehälter zwischen 11.000 € und 18.000 € im Jahr liegt nun bei 25 %. Wer mehr als 18.000 € aber weniger als 31.000 € verdient, wird mit 35 % des Einkommens besteuert.

In die nächsthöhere Steuerklasse von 42 % fällt, wessen Gehalt zwischen 31.000 € und 60.000 € liegt. Der nächsthöhere Steuersatz liegt bei 48 % und gilt für Gehälter, die 90.000 € im Jahr nicht überschreiten.

In die zweithöchste Steuerklasse mit einem Steuersatz von 50 % fällt, wessen Einkommen zwischen 90.000€ und 1 Mio. € beträgt. Der Spitzensteuersatz liegt nunmehr bei 55 % und ist für Gehälter zu entrichten, die jährlich 1 Mio. € und mehr betragen. Damit wird die Entlastung der Mittelklasse durch eine erhebliche Mehrbelastung der Spitzenverdiener ausgeglichen. Im Vergleich zum Vorjahr zahlen nämlich Einkommensmillionäre satte 5 % mehr Steuern im Jahr.

 

Die Steuerentlastung im Modell – Beispiele der Regierung

Um zu beweisen, dass durch die Steuerreform tatsächlich eine rechnerische Entlastung der Mittelschicht erfolgt, veröffentlichte die Staatsregierung die folgenden drei Fallbeispiele. Je nach Fall ergeben sich demnach Steuerentlastungen zwischen 560 € und 2.815 € im Jahr.

Beispiel 1 – Kinderloses Ehepaar, Gesamteinkommen 6.500 €

Ein arbeitendes Ehepaar, bei dem der Mann Vollzeit arbeitet (Bruttoverdienst von 3.500 € im Monat) und das monatliche Einkommen der Frau 3.000 € beträgt, spart durch die Reform des Steuerrechts im Monat ca. 235 €, wird also um 2.815 € im Jahr entlastet.

Beispiel 2 – Familie mit zwei Kindern, Gesamteinkommen 4.100 €

Eine Familie mit zwei Kindern könnte, sofern der Vater 3.000 € und die Mutter 1.100 € im Monat verdienen, durch die Steuerreform 132 € im Monat sparen, was einer Entlastung von 1.580 € im Jahr entspricht.

Beispiel 3 – Alleinstehender Pensionist

Bei einer Pension von monatlich 1.400 € monatlich würde ein alleinstehender Pensionist ab 1. Jänner 2016 47 € im Monat, d. h. 560 € pro Jahr, sparen.

Weitere Änderungen durch die Steuerrechtsreform 2016

Die Änderung der Lohnsteuer ist nur ein Teil der umfassenden Neufestlegung der geltenden Steuersätze in Österreich. So wurden im gleichen Zuge auch Änderungen an der Höhe der Kapitalertragsteuer (KESt) vorgenommen sowie Teile der bisher begünstigten Mehrwertsteuer erhöht.

Erhöhung der KESt: Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in Österreich keine Erbschafts-, Vermögens- oder Schenkungssteuern mehr erhoben werden und die erfolgte Entlastung der Mittelschicht zu finanzieren, wurde für das Jahr 2016 die KESt von 25 % auf 27,5 % erhöht, wobei der Höchstsatz bei 55 % liegt.

Erhöhung bisher begünstigter Mehrwertsteuersätze: Bisher lag der begünstigte Mehrwertsteuersatz bei 10 %. Dieser ist u. a. für Hotelübernachtungen, Museums- und Theaterkarten, Tierfutter sowie Blumen gültig und soll eine Verteurung dieser Waren und Dienstleistungen verhindern. Dieser Satz wurde durch die Reform des Steuerrechts nun auf 13 % erhöht.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.