Entschädigung von Sparkassen für Kunden

Der Ärger um die nicht funktionierenden Kreditkarten wurde in der letzten Zeit immer größer und auch die Banken weigerten sich zuerst, die Kosten für die Ausstellung neuer Kreditkarten zu übernehmen. Doch jetzt bemühen sich die Sparkassen um die Schadensbegrenzung. Alle Kunden, die während der Panne mit den Kreditkarten auf ein zahlungspflichtiges Mittel umsteigen mussten, bekommen jetzt die angefallenen Kosten zurück erstattet. Millionen Kredit- und EC-Karten funktionieren derzeit wegen eines Software-Fehlers nur eingeschränkt. So ist es vielen Kunden ergangen, dass sie an der Kasse ihre Rechnungen nicht begleichen konnten, da die Karte beispielsweise nicht lesbar war.
Aber nicht nur, dass viele Kunden über diesen Fehler verärgert sind, auch das Image vieler Banken ist nun stark eingeschränkt. Vor allem in der Finanzkrise ist das ein schwerwiegender Vorfall. In 30 Millionen Giro- und Kreditkartenchips ist zum Jahreswechsel auf einmal ein technischer Fehler aufgetreten. Somit konnten zahlreiche Betroffene kein Geld am Automaten abheben oder gar die Rechnungen an der Kasse nicht bezahlen. Vor allem die Sparkassen stehen wegen diesem Vorfall heftig unter Kritik. Deshalb bemühen sie sich nun doch, die Fehler und die entstandenen Schäden zu beheben. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband bietet betroffenen Karteninhabern eine Entschädigung für das technische Malheur an. Verbandspräsident Heinrich Haasis sagte gegenüber der Bild-Zeitung, dass die Sparkassen und Landesbanken die Gebühren ersetzen werden, welche durch den technischen Fehler entstanden sind. Selbst wenn als Verantwortlicher solch eines Fehlers ein externes Programmierhaus ist, so können Kunden von Sparkassen und Landesbanken dennoch erwarten, dass ihnen eine fehlerfreie Leistung zur Verfügung gestellt wird. Die öffentlich-rechtlichen Banken leiden aber dennoch am stärksten unter den Problemen von 2010 und noch immer gibt es widersprüchliche Angaben darüber, inwieweit der Fehler behoben ist. Doch eigentlich wäre es das Mindeste, die Kunden richtig zu informieren, damit sie bescheid wissen, wie lang sie noch mit der Ausweich-Alternative bezahlen müssen. Das Abheben von den Zahlungsmitteln am Geldautomaten soll nach den aktuellen Branchen angaben wieder möglich sein. Bei dem Bezahlen der Rechnungen an der Kasse soll es aber dennoch weiterhin noch Probleme geben. Nach Angaben des zentralen Kreditausschusses hingegen soll noch nicht einmal das Abheben an dem Automaten richtig funktionieren. So teilen sich die Meinungen und der Kunde weiß nicht recht, worauf er sich nun verlassen kann. Bereits am Donnerstag hatte der DSGV die baldige Behebung des Geldkartenfehlers angekündigt und zudem auch versprochen, auf einen Austausch der betroffenen EC- und Kreditkarten zu verzichten.Der Fehler solle über Software-Updates behoben werden. Den Kunden würden keine weiteren Unannehmlichkeiten betreffen und auch der PIN bleibt derselbe.
Nun ist natürlich von Versäumnissen die Rede. Die Branche solle ihre Informationspolitik verbessern. So sollen Maßnahmen ergriffen werden, welche sicherstellen können, dass solche Probleme in so einer Größenordnung nicht auftreten können. Zudem sei eine sorgfältige Fehleranalyse fällig, um die karten wieder vollständig funktionsfähig zu machen. Dies forderte für den Zahlungsverkehr zuständige Vorstandsmitglied der Zentralbank Hans Georg. Für die Kunden ist es sehr wichtig, sich auf die Funktionsfähigkeit zu verlassen, denn die Kreditkarte ist eines der gängigsten Zahlungsmethoden und fast jeder besitzt diese. So blieb auch ein Urlaub im Ausland aus, wenn nicht gerade Bargeld zur Hand war. Denn schnell kann es passieren, dass auch im Ausland die Karte nicht funktioniert und man kein Bargeld abheben kann. Zur Not blieb immer noch, es sich von der Bank direkt auszahlen zu lassen. Sollte diese aber geschlossen haben, ist der Urlaub so gut wie gelaufen.

Ebenfalls lesenswert im Finanz Blog:

Lass uns darüber reden!
Name und Email sind nötig
Beteilige Dich an der Diskussion