Stempel und Unterschrift auf der Rechnung
TweetAls Unternehmer stellt man mitunter täglich Rechnungen an seine Kunden aus. Dabei sind verschiedene Dinge zu beachten, die die Form der Rechnung, die erstellt werden soll, betreffen. Denn es gibt verschiedene, unternehmerische Usancen, die hier zur Anwendung kommen. Beispielsweise sollten nie Stempel und Unterschrift auf der Rechnung zu sehen sein, bevor diese nicht auch schon vollständig bezahlt wurde.
Denn, wenn dies der Fall ist, bedeutet dies rechtlich gesehen, dass die Rechnung bereits bezahlt wurde und der Unternehmer, der die Rechnung diese Rechnung ausgestellt hat, dies durch Stempel und Unterschrift auf der Rechnung auch bestätigt hat. Wenn man dies aus Versehen tut, kann es natürlich durchaus sein, dass der Kunde diese Möglichkeit tatsächlich wahrnimmt und die Rechnung nicht mehr begleicht. Hier kann der Unternehmer dann nur auf den Goodwill des Kunden hoffen oder aber einen Prozess anstrengen, der jedoch nur geringe Erfolgschancen aufweist.
Wenn die Bezahlung der Rechnung jedoch bereits erfolgt ist, kann man als Unternehmer selbstverständlich Stempel und Unterschrift unter die Rechnung setzen. Durch die Angabe von Stempel und Unterschrift auf der Rechnung wird diese Vorgangsweise auch zur Usance des Unternehmers und somit natürlich auch fälschungssicherer. Denn, wenngleich ein Stempel oder eine Unterschrift natürlich auch nachgemacht werden können, ist es für einen Fälscher durchaus schon komplizierter, beides in realitätsnaher Form zu fälschen.
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